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EüropLischeS Staatensystem.
4) Das Kriegs-Ministerium leitet alle Geschäftszweige für die Ver-waltung des Kriegswesens zu Lande, begreift den General-Stab deSKaisers, den Kriegsrath und das General-Audikoriat des Kaisers, undbegreift zehn Departements: das des General-Stabs, der Inspektoren,der Artillerie, des Genies, des KommisariatS, der Militär-Kolonien, derLebensmittel, der Medicin, des Auditoriatö und der Kanzlei des M>-nistcrs.
5) Das Ministerium der Marine leitet das ganze Seewesen unddie Flotte. Unter ihm stehen: das Departement der Inspektionen, dasdes Marine-Auditoriats, der Direktion der Häfen und Flotte des balti-schen Meeres, das der Hauptdirektivn der Flotte und der Häfen desschwarzen Meeres mit ihren hydrographischen Depots, das des Schiffbaues,der Direktion des General-Hydrographen, von welchen das hydrographischeDepot mit der Bibliothek und dem Museum, die Zeichenkammer undDruckerei der Marine abhängen, des Departements des wissenschaftlichesKomitnS und endlich das Kommandement der Equipagen, die Korpsund verschiedenen Unterrichts-Austalten.
6) Das Ministerium des Innern hat die Fürsorge für die Erhaltungder Ordnung und Sicherheit im Innern, für den Bedarf der Magazineund Märkte, bat die Oberaufsicht über die nicht zu den Straßen, Ka-nälen und Brücken gehörigen Bauten, für Ackerbau, Gewerböfleiß rc>,und besteht aus dem Departement der exekutiven Polizei, der fremdenReligionen, der Ökonomie und öffentlichen Anstalten und aus dem T>e-partement der Medicin.
7) Das Ministerium des öffentlichen Unterrichts und der Volksarss-klärung hat die Aussicht über alle Erziehungs- und Unterrichteanstaltes,(mit Ausnahme der in den Händen des kathol. Klerus befindlichen), übetalle Akademien, Universitäten, wissenschaftliche und Kunst Institute, Biblialheken, Buchhandel, Druckereien und Censur, und bestellt aus dem Dc-partement des öffentlichen Unterrichts, der Oberdirekton der Schulen, derCensur und der Kanzlei des Ministers.
8) Das Ministerium der Finanzen hat unter sich die Verwaltungder Staats-Nevenüen, den Handel, die Manufakturen rc., und zerfällt >s5 Departements: in das des Bergwesens und der Salinen (welches ver-schiedene Fabriken, das Berg-Korps zu St. Petersburg, den Münzb"'u. dgl. m. unter sich hat), das des auswärtigen Handels, das der ver-schiedenen Abgaben, des kaiserl. Schatzes und die Direktion der Mass-fakturen und des innern Handele, von welcher das Manufaklurcn-Cos*seil, das ökonomische Konnte des technologischen Instituts u. s. w. ad-hängen.
9) Das Ministerium der Justiz bat einen nicht genau zu bestimmendesGeschäftskreis und besteht aus dem Departement der Justiz, der kaisen-Archive zu St. Petersburg und Moskwa, dem Güter-Departement ssder Landmesser-Kanzlei.
Außer den Ministerien sind noch zu erwähnen: ....
1) Die Reichö-Kvntrvle. Sie führt die Revision sämmtlE
Einnahmen und Ausgaben für alle Staatsbehörden und besteht aus einesselbftständig dastehenden Chef, Reichs-Kontroleur genannt, mit eiseKanzlei und 3 Expeditionen. ^
2) Die Oberverwaltung des Postwesens. Dieses Departement freyunter einem Direktor en Cliest, der ein Conseil und eine Kanzler v» 'Die Postverwaltung ist in II Ärrondissements getheilt, denen die ^u>P