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5 (1843) Zweiter Theil, enthaltend Frankreich, das britische Reich und das Russische Reich. Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, die Niederlande, Portugal, Spanien, die Schweiz, Italien, Neapel und Sicilien, Sardinien, Kirchenstaat, Toscana, Parma, Modena, Lucca, San Marino und Griechenland / von Dr. Heinrich Berghaus
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Das Königreich Dänemark.

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Kollegium hat einen Direktor, 3 Deputirte und 5 Kommittirte, einsKammer-Kanzlei und 12 Komptoire. Unter seiner Verwaltung stehen.7Oresnnds Zollkammer, die königl. Porzellanfabrik in Kopenhagen, Kopen-hagens Zollkammer u. s. w.

e) Das königl. AdmiralitätS- und Kvmmissariats-Kvlleginm, weiches-die Verwaltung aller Sachen hat, die das See-Kriegswesen betreffen,inclustve das See-Etat-Justizwesen unter einem General-Audikoriat. Es'besteht aus 3 Depntirten unter dem Präsidium des ältesten Admiralsdes See-Etats und hat außer 3 Departements-Komptoiren, noch S andersKomptoire. Unter die Admiralität gehören noch das Seekarten-Archiv.die Navigation, das Ober-Lotsenwesen, Holmens Kirche, die Defenstons-Kommission u. dgl. m.

1) Das königl. General-Kommissariats-Kollegium bat 5 Deputirte?von denen das älteste Mitglied Präses ist und 6 Komptoire. Unter derVerwaltung dieser Behörde stehen: die Oekonomie des Landmilitär-Etatsoder das Mechenschafts- und Versorgungswesen, mit Ausnahme desBrodes und der Fourage. Unter das Ressort dieses Kollegiums gehören:das Militär-Waarendepot, die Militär-Wollenmanufactur auf Usseröd,die Nemonte-Kommission, die Kriegs.Hospitalklasse u. dgl. m.

Außerdem haben kollegialische Form und nnmittclbare VorstellunKbei dem Könige: die Deputation für die Finanzen, die königl. Directionfür das Staatsgeld und den sinkenden Fonds, die königl. Direktion fürdie allgemeine Pensionskasse» die königl. Direktion für den Fonds uckUsus puklievs (deren Mitglieder aus 2 Geheimen Staats-Ministernbestehen, von denen der eine der Finanz-Minister ist), die königl. General-Dvst-Direktion, die Direktion für die Universität und die Gelehrten-Echulen in Dänemark, die Direktion für die allgemeine Wittwenkasse,die Direktion für die Quarantäne-Anstalten, das Kollegium sie eursuLvnnAkIü promovenäo oder Missions-Kollegium, welches die Bestim-mung hat, für die Ausbreitung der christlichen Religion in Grönland,Dst- und Westindien zu sorgen, und endlich die Biehseuchen-Kommission.^ Die Autorität, welche die äußeren Angelegenheiten nnd auswärtigenVerhältnisse verwaltet, ist: das königl. Departement für die ausländischenSachen (vereinigt mit der schleswig-holstein-lauenburg'schen Kanzlei),Dessen Chef ein geheimer Staats-Minister ist, der unter sich einen De-partements-Sekretär und 4 andere Sekretäre nebst einem Expeditions-Komptvir hat. Er führt alle Verhandlungen mit den auswärtigentasten und versieht alle die Verrichtungen, welche mit diesen in Ver-bindung stehen.

- Die übrigen bedeutendsten Institutionen, Direktionen und Kommis-uonen sind: die Nationalbank, der königl. grönländische und faröerischepandel zu Kopenhagen, die General-Einquartierungs-Kommission, die

- "°Eivn für das Stutereiwesen und die Veterinärschule, die See-Asse-C^P^-Kompagnien, Brand-Assekurance-Kompagnie für Waaren und

.Was die weltliche und geistliche Verwaltung der einzelnen Provinzen,vb>>i p Städte betrifft, so sind im Königreich Dänemark die höchstenWeltlichen Personen sämmtlich Amtmänner. Sie haben zugleich diehex ihrem Amte liegenden Städte, mit Ausnahmebat ei- Der Amtmann, welcher das Prädikat Stifts-Amtmann hat,in Majorität über die übrigen Amtleute im Stifte, sondern besorgt

->erblndung mit dem Stifts-Bischof die geistlichen Angelegenheiten,