DIE WANDGEMÄLDE VON S. ANGELO IN FOEMIS
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~wei bedeutendsten und kunstgeschichtlich wichtigsten Zeugen und Repräsentantender alten Monte-Cassineser Malerschule erkläre. Ich sage nicht, die einzigen. Denneinmal sind unter den zum guten Teil schon von Schulz beschriebenen, aber selbst-verständlich von ihm noch nicht an ihren Platz in der Kunstgeschichte eingereihtenDenkmälern Unteritaliens wahrscheinlich auch noch andere, welche auf Monte-Cassino zurückweisen und über welche ich, so lange ich sie nicht selbst geprüft, mich desUrteils enthalten muss. Anderseits bin ich wiederum selbst Erzeugnissen des hierin Rede stehenden Zeitalters begegnet, welche eine geradezu auffallende Verwandt-schaft mit den Wandgemälden von S. Georg auf der Reichenau und mit S. Angeloaufweisen und welche ich daher der nämlichen Schule zuschreiben muss. Ich erwähnehier vor Allem eine Bilderhandschrift des Escurial , aus welcher ich, durch eineLaurentsche Photographie, leider nur Ein Blatt kenne. Aber dies eine Blatt aus demCod. aureus, einem Evangeliar von 1050, ist ein sehr naher Verwandter unsererbeiden Cyklen. Es stellt die Heilung des Taubstummen (Marc. 7. 31 f. — Evangelium»Adducunt turbae ad Jesum surdum et mutum«, zweiter Sonntag nach Pfingsten),eine um jene Zeit selten (z. B. in der Handschrift von Bremen ) vorgeführte Perikope dar.Die Tracht und der bartlose jugendliche Christuskopf weisen sogar noch stärker aufdie altchristlich - römische Überlieferung hin.
Seit diese Zeilen geschrieben wurden, sind wir durch Hervortreten eines weiterenin diese Kategorie gehörenden Denkmals überrascht worden. Es ist das hoch-interessante Weltgerichtsbild, welches kürzlich in der kleinen S. Michaelskirche zuBurgfelden (Oberamt Balingen , württemb., Schwarzwaldkreis) blofsgelegt wurde unddessen Publikation in der 28. Lieferung der »Kunst- und Altertums-Denkmäler imKönigreich Württemberg« bevorsteht. Soweit die mir vorliegende jener Publikationbeizugebende Lithographie ein Urteil gestattet, muss ich auch dies bedeutende Werkderselben Schule, wie die Bilder von S. Georg auf der Reichenau zuschreiben. Nur hatdies Weltgericht freilich spätere Züge der Entwickelung in sich aufgenommen und wirddaher zeitlich nicht vor jene (wie ein Bericht in der Beilage des Staats-Anzeigers fürWürttemberg 1892, No. 264, 12. Nov. will), sondern etwa um 50 Jahre später als jenezu setzen sein.
Kehren wir zu unseren Bildern von S. Angelo zurück, so muss nochmals aufdie bedeutende Verschiedenheit aufmerksam gemacht werden, welche in stilistischerHinsicht 4 wischen den Bildern der Hochwand und den grofsen Gemälden an
dem Westende wie in der Hauptapsis, Weltgericht und Rex gloriae, obwaltet. Wie
schon oben bemerkt, hat D. Caravita allein unter den bisherigen Autoren dieseVerschiedenheit beobachtet und daraus den Schluss gezogen, dass diese Bildernicht ein und demselben oder den nämlichen Händen ihren Ursprung verdanken.Prüft man die Bilder näher, so stellt sich ein kunstgeschichtlich sehr interessantesFaktum heraus. Das Weltgericht und der Rex gloriae sind, wenn auch nicht inrein byzantinischer Auffassung und Formgebung gehalten, so doch sehr starkbyzantinisierend. Die Beziehungen Monte-Cassinos zu Byzanz sind allbekannt. DerVerfasser der Chronik von Monte-Cassino, Leo von Ostia, spricht nicht nur von Kunst-werken, welche Desiderius für seine Kirche in Monte-Cassino zu Konstantinopel her-steilen liefs (so die Bronzethüre und die silbernen Statuen, III, c. 32), er erwähnt
auch ausdrücklich, dass, da die musivische Kunst um jene Zeit in Italien in Ver-
gessenheit geraten war (quoniam artium istarum ingenium a quingentis et ultro annismagistra Latinitas intermiserat), Legaten nach Konstantinopel entsandt wurden, umMosaizisten anzuwerben — »peritos utique in arte musiaria et quadrataria«: sie hatten