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4 (1839) Erster Theil, enthaltend die Staaten des Deutschen Bundes, so wie die Gesammtländer der Preussischen und der Österreichischen Monarchie / von Dr. Heinrich Berghaus
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Eüropäisches Staatensystem.

unmittelbaren Reichsadcl stehet Antheil der Begüterten an der Landstand-schaft, Patrimvnial- und Forstgerichtsbarkeit, Ortspolizei, Kirchenpatrvnatund der privilegirte Gerichtsstand zu. (Dcütsche Bundcsakte vom8. Juni 1815.)

8. Neligionsvcrschiedenheit und allgemeine kirchliche Verhältnisse.

Die christliche Religion wurde in Deutschland im siebenten Jahrhunderteingeführt. Die Reformation spaltete das dcütsche Volk in drei Glaubens-bekenncr, in Katholiken, Lutheraner und Resormirte, von denen die zweiletzter» bekanntlich Protestanten genannt wurden, und die sich ihre Aner-kennung Seitens der Katholiken mit den Waffen in der Hand erstreitenmußten. Lutheraner und Resormirte haben sich in neüern Zeiten so sehrgenähert, daß zwischen ihnen kein Unterschied mehr obwaltet, und in denmeisten protestantisch-deütschen Ländern eine einzige Konfession unter demRamen der evangelischen Kirche entstanden ist. Die Verschiedenheit derchristlichen Religionöparteicn begründet in den deütschen Ländern keinenUnterschied in dem Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte. Diekatholische Kirche zählt die meisten Bekenner im südlichen, die evangelischeKirche die meisten Bekenner im nördlichen Dcütschland. Die katholischeBevölkerung mag sich auf etwa 22 Millionen, die evangelische auf 15 Mil-lionen belaufen, mit Einschluß der Herrnhuter und Mennoniten rc. Außer-dem hat aber auch die griechische Kirche ihre Angehörige, deren Zahl etwa20,000 beträgt, vornehmlich im südöstlichen Deutschland. Die mosaischeReligion zählt ungefähr '/» Million ihrer Bekenner in Deütschland. Diekatholische Kirche hat in Deütschland folgende geistliche Oberbehörden:

Erzbisthümer. Bisthümer.

Wien: St. Pölten, Grätz, Gurk, Leoben.

Salzburg: Linz, Brixen, Trient.

Görz: Laibach, St. Andree-Lavant, Gradiska, Trieft, Cittanova.

Prag: Leitmcrih, Budwcis, Königgrätz.

Olmütz: Brünn, Breslau.

Freising: Passau, Augsburg, Regensburg.

Bamberg: Eichstädt, Würzburg, Speier.

Freiburg: Mainz, Fulda, Rottcnburg, Limburg.

Köln: Trier, Münster, Paderbvrn, Hildesheim.

Die Erzbischöse und Bischöfe sind zwar die Stellvertreter des Papstesin allen geistlichen und Gewiffcns-Angelegenheiten der katholischen Deütschen,aber keine päpstliche Bulle darf veröffentlicht werden, wenn nicht die be-treffende Regierung ihre ausdrückliche Erlaubniß dazu gegeben hat.

Die evangelische Kirche erkennt in dem Oberhaupt des Staates auchihren Schützer und Pfleger. Als solcher läßt es sich durch die von ihmeingesetzten obersten geistlichen Behörden vertreten, in höchster Instanzdurch das Ministerium für Kirchen-Angelegenheiten, durch die Konsistorienund General-Superintendenten, welche letztere in den preüßischen Landenden Titel Bischof zu führen pflegen.

Die griechische Kirche hat in Trieft einen Bischof, und die Glaubens-bekenner des Alten Testaments stehen in geistlichen Dingen unter Land-Rabinern.