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6 (1844) Das amerikanische Staatensystem, das mohammedanische Staatensystem, die christlichen Staaten von Abyssinien, das buddhaistische Staatensystem und die Heidenwelt : nach den geographisch-statistischen Hauptverhältnissen / von Dr. Heinrich Berghaus
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Amerika.

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konnte die schon damals beabsichtigte Trennung vvm Mutterlands ver-hindern. — In jener Zeit der ersten Gründung war ein gleichartiges,freies Volksverfassnngswesen in allen Provinzen des britischen Amerikaringesührt worden, welches die Grundlage der spätern, noch jetzt gelten-den Verfassung blieb. Alle Ankömmlinge brachten die Idee einer reprä-sentativen Regierungsform, die Gemeindeverfaffnng, die der allein halt-bare Grund, die Base aller Staatsverfassungen ist, aus England mit.Eine vertretende Kammer und ein Senat wurden daher allenthalben dieGarantien der Freiheit des Volks. Ein vom König ernannter Stadt-halter übte die exekutive Gewalt im Namen desselben aus. Die Ge-meinden ernannten ihre Beamten selbst; Geschwornengerichte verwaltetendas Gerichtswesen. Diese dem englischen Charakter eigenthümliche Ver-fassung befestigte sich, trotz der unvorsichtigen Versuche der englischenMinister, sie zu beschränken, immer mehr. Nur in Maryland undPennsylvania hatte lauge die Autorität der Grundeigenthümer stattge-funden, und hier entspann sich später ein Kampf, in welchem diese zu-letzt ihre Macht der Krone abtraten; der vom Volk erwählte Senat undder vom König ernannte Gouverneur ersetzte die frühern Privatregierun-gen und so ward auch hier Gleichartigkeit der Verfassung hergestellt.Die geistliche und adelige Hierarchie Englands kam nie über den Ozean.Die Kolonisten betrachteten sich als die' alleinigen und wahren Besitzerdes Landes und bestritten dem Parlamente, in dem man keine Vertreterhatte, das Recht, irgend eine legislative Gewalt über dieselben auszu-üben, und schon 1767 erklärte die gesetzgebende Versammlung von New-Jork, daß es eine Verletzung des Volkseigenthums sei, die Unterthanentu den Kolonien ohne Zustimmung ihrer Vertreter mit Abgaben zu be-legen. — Diese Gleichheit der politischen Rechte und die Gleichheit derSpräche ließ die Bewohner der britischen Kolonien sich als ein eigenesVolk betrachten. Die Kriege gegen die benachbarten französischen Ko-lonien in Canada entwickelten den Nationalcharakter und militärischenMuth, und sie gewannen Vertrauen in ihre Kräfte. Die alleinigenKolonien eroberten, ohne allen Beistand des Mutterlandes, 1744 diewichtige Festung Louisburg, und Canada's und Florida's Eroberung imsiebenjährigen Kriege von 1755 bis 1763 verdankte England ebenfallsgrößkentheils dem Muthe der Kolonisten.

Durch diese Institutionen, so wie durch den Charakter der Bewohnerdieses Landes erlangte England kräftige Kolvnieen; aber eben diese Jn-siitutivnen und dieser Charakter vertrugen weder Willkühr noch Verachtungbv„ Seiten des Mutterlandes. Je bevölkerter die Kolvnieen wurden, jeWendiger der Verkehr unter den einzelnen Provinzen selbst ward, je>'ähcr Westindien mit seinen anlockenden Produkten lag, desto drückenderNutzte das alte Verbot des Handels mit andern Völkern als Briten,Und das Monopol dieser, ihnen allein ihre Bedürfnisse zuzuführen, wer-den. Statt indessen den Zügel nachzulassen, bemühte sich England, ihn>Mmer mehr anzuziehen. Man verschärfte das Verbot, Fabriken anzu-'kgen, und von den früher geduldeten Fabriken sollte nicht einmal mehr-'was in die nächste Provinz ausgeführt werden. Alle früheren Prvhi-",v.Maßregeln, die während des siebenjährigen Krieges nicht strengMandhabt wurden, sollten wieder in die alte Wirksamkeit treten; zur7-ugung der englischen Nationalschuld sollten die Amerikauer beitragen,. us auch nicht unbillig schien, da diese der Kolvnieen wegen vorzüglich'u hoch angewachsen war. Drei Punkte aber waren es vorzüglich, welche