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6 (1844) Das amerikanische Staatensystem, das mohammedanische Staatensystem, die christlichen Staaten von Abyssinien, das buddhaistische Staatensystem und die Heidenwelt : nach den geographisch-statistischen Hauptverhältnissen / von Dr. Heinrich Berghaus
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96
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Mohammedanisches Staatensystem.

geräth überweisen, und ihnen als Lohn für ihre Arbeit einen Theil derErnte überlassen. Dieses Quantum ist in den verschiedenen Gegendenvon Persien verschieden, und richtet sich nach der Fruchtbarkeit des Bo-dens und andern Umständen, scheint aber nie unter -/; der Ernte zubetragen.

Die öffentlichen Einkünfte fließen, außer aus der direkten Besteue-rung deSGrundeigeuthums, auch aus indirekte» Auflagen, aus dem Zollnämlich, der von allen ein- und ausgehenden Waaren erhoben wird.Die direkten Steuern sind dreierlei Art; sie ist die ordentliche, Moliatgenannt, welche aller Erzeugnisse beträgt; außerordentliche ist dieLeistung und heißt Sadr, aus Lieferungen an Pferden, Körnern, Scha-fen». bestehend; und drittens ist sie das Pischkesch, oder Neüjahrgeschenk,welches die Statthalter dem Schah dem Namen nach freiwillig darbrin-gen, und wozu die Mittel von den Landbauern aufgebracht werden müs-sen. Durch diese Steuern und Auflagen ist der Bauer schwer gedrückt,minder der Kaufmann, der nichts als den im Verhältniß zu jenen direk-ten Abgaben geringen Zoll bezahlt. Dieser Zoll wird theils an derGrenze, theils aber auch im Innern des Landes an zahlreichen Zollstät-ten erhoben; so z. B. muß der Handelsmann, welcher von einem Hafendes kaSpischen Sees nach Abuscheher am persischen Meerbusen seineWaaren führt, 14 Mal revidiren lassen und Steüer davon erlegen.Die Zvlleinkünfte sind verpachtet und der Handelsmann findet nicht sel-ten Gelegenheit, sich mit einem Pächter dahin zu verständigen, daß eretwas an dem gesetzlichen Tarif erspart. Das gesammte öffentliche Ein-kommen des persischen Reichs schätzt man auf 2« Millionen, und diebewaffnete Macht auf 80,00» Mann, wovon etwa der dritte Theil auf«üropäische Weise diSciplinirt ist. Die Hanptstärke der persischen Hee-resmacht beruht auf den Jlats von türkischer, arabischer, lurischer undkurdischer Zunge, aus denen das, was man Landwehr nennen kann, ge-nommen wird.

7. persische Sitten und Gebrauche, Kleidung, Wohnung, Fette rc., mitKückticht aus die türkischen.

Über den Inhalt dieses Kapitels schalten wir die Nachrichten ver-gleichend zusammen, welche Hammer aus zahlreichen Neisebescbreibungeirgeschöpft, und Hagemeister zum Theil nach eigener Anschauung mitge-theilt bat.

Ceremoniös sind die Sitten und etikettvoll die Manieren der Perserwie fast bei keinem andern Volke. Die Regeln der Etikette werden s?genau beobachtet, und bezeichnen so scharf die Abstufung von Rang, daßNiemand, auch vom geringsten Stande, über seinen Standpunkt und bisverschiedenen Etiketten desselben unwissend ist. In der Erziehung einesjungen Mannes von Geburt sind die Forme» und Redensarten der Ge-sellschaft das Hauptaugenmerk. Vom frühesten Alter an lehrenMeister die Art zu grüßen und die für Höhere und Niedere schickliche»Komplimente. Sie lehren ihn den Platz, den er in einer Gesellschafteinnehmen, über wen er den Vorsitz behaupten darf rc. Dieses n'ssvdurch nichts so auffallend, als die Abstufung der Formen vom Ba"skbis zum König bezeichnet. Der erste Minister erscheint vor dem Sch»^wie der letzte Unterthan vor dem Richter des Dorfs, und es ist lächst-lich, den Staatsmann, der so eben von zahlreichem Staate umgeben

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