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6 (1844) Das amerikanische Staatensystem, das mohammedanische Staatensystem, die christlichen Staaten von Abyssinien, das buddhaistische Staatensystem und die Heidenwelt : nach den geographisch-statistischen Hauptverhältnissen / von Dr. Heinrich Berghaus
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Das Reich Marocco.

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das Tagesgestirn aufgegangen, wiederholen sie zu bestimmten Stundenihre Gebetsformel oder vielmehr ihr Glaubensbekenntniß: „Es ist keinGott, als Gott, und Mohammed ist sein Prophet,« und darin bestehtihre ganze Religion, ilne ganze Wissenschaft und ihre ganze moralischeUnd intellektuelle Bildung. Die Mauren, die sich einst, als sie in Spa-nien seßhaft waren, durch außerordentliche Erfolge in Kunst und Wissen-schaft auszeichneten, thun auch heut zu Tage verhältnißmäßig viel fürden Unterricht; denn es gibt sowohl in den Städten als in den Dörfernund auf dem platten Lande ziemlich zahlreiche Elementarschulen fürKnaben und Mädchen, und demnächst höhere Unterrichts-Anftalten, un-ter denen sogar eine förmliche Universität in der Stadt Fas befindlichist, auf der Grammatik, Theologie, Logik, Rhetorik, Poesie, Arithmetik,Geometrie, Astronomie und Arziieikunst von mehr oder weniger tüchtigen,förmlich angestellten und besoldeten Professoren gelehrt wird, freilichinnerhalb des beschränkten Kreises, welchen die religiösen Vorstellungender Muselmänner um die Bildung des Geistes gezogen haben. Alles,was außerhalb dieses Kreises liegt, ist ihnen fremd, bleibt ihnen fremd,aus Grundsatz; von den Sitten, Gebraüchen und Gewohnheiten, vonder Literatur der christlichen Nationen haben sie keinen Begriff, sie wol-len ihn nicht erlangen; ja bei den Mauren geht der Fanatismus soweit, daß derjenige von ihnen, welcher die Sprache irgend eines christ-lichen Volkes erlernt hat, der allgemeinen Verachtung anheimfällt.Aber trotz ihrer allerdings beachtenswerthen Anstrengungen, die geistigeBildung ihrer Vorfahren durch Unterricht der Jugend aufrecht zu erhal-len, sind die heutigen Mauren in dieser Bildung sehr tief gesunken, siebaden keine in der neueren Zeit unter ihnen entstandene Literatur, undkeine Kunst wird von ihnen getrieben, es sei denn die Tonkunst, für diesie sowohl als die Bereber und Araber ein angeborneö Talent besitzen.

5. Verkalkung und Verwaltung.

Beide sind den allgemeinen Grundsätzen des Islam auch hier inMogh'rib-ul-Aksa gemäß. Der Sultan ist Haupt der Kirche und desMaates, was in der mohammedanischen Welt unzertrennliche Dingesind. Er ist unumschränkter Herrscher, daher er, wie der König vonBuchara, den Titel Emir-al-Mumenin führt; auch wieder Kalifat-Allahsi hhalkihi, d. h. Gottes Statthalter auf Erden, und bisweilen Jmam,^ber Hohepriester genannt. Als Schcrif, d. i. Edler und NachkommeMohammeds, ist die Würde des Sultans seit der Mitte deS letzten Jahr-hunderts erblich geworden. Im Mogh'rib-ul-Aksa gibt eS weder eineAv'Perschaft der Olama, noch einen Mufti, weder einen Divan nochKollegien und Ministerial-Departements, wie dies in der Türkei derHnll ist. AUes geschieht nach dem alleinigen Gebote des Herrschers, dersich zur Vollstreckung feiner Befehle Personen bedient, die er jeden Au-genblick nach seiner Laune verändern kann. Diese Beamten, die sehrAchlreich sind, erhalten weder Besoldung noch bestimmte Belohnung, essiebt ihnen aber frei, sich für ihre Mühwaltung zu entschädigen wie undsie wollen. Die Gesetze sind weiter nichts, als der WiÜensausdruck°es Despoten, der an seinem Nesidenzorte persönlich Recht spricht, wasegelmäßig vier Mal vier wöchentlich in öffentlichen Audienzen geschieht,auch immer er sich in seinem Reiche befinden möge. In den Pro-ahmt der Khalifa oder Pascha seinem kaiserlichen Herrn nach.