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6 (1844) Das amerikanische Staatensystem, das mohammedanische Staatensystem, die christlichen Staaten von Abyssinien, das buddhaistische Staatensystem und die Heidenwelt : nach den geographisch-statistischen Hauptverhältnissen / von Dr. Heinrich Berghaus
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Mohammedanisches Staatensysttin.

Die Mandinger-Staaten in Senegambken.

Manding, Kaarta, Bambnk, Dentilia, Tenda, Ulli, Dani, Badibu, >Sandschalli, Kolar, Barra, Kabn, Kantor, Tvinani, Dschemaru, Ervpu-nia, Jamina, Dschagra und Fuini, — lauter kleine staatliche Vereine,deren Verzeichniß, sowie das der Jolofen-Staaten noch vergrößert wer-den könnte, wären die nicht genannten Staaten wichtig genug, hieraufgeführt zu werden.

Die vereinzelten Völkerstämme in der Sahara.

In der großen Wüste des afrikanischen Erdtheil«, die sich zwischenden mittelländischen Kulturländern und dem Beled-eö-Sudan einer Seit«und dem atlantischen Ocean und dem Niltbale andrer Seit« auf einemRaume von 59,00V bis 6a,ü«<> deütschen O Meilen erstreckt, gibt es ver-schiedene Gegenden, die da« Abschreckende der Wüste gegen den Steppen-Charakter vertauschen, und manche Stellen, auf denen es möglich ist,etwas Anbau des Bodens zu betreiben, in zahlreichen Oasen, die wieInseln im Wassermeere, hier im Sandocean verbreitet liegen.

In diesen Oasen und auf diesen Steppen führen Völkerschaften einnomadisirendes Wanderleben, die wir in ihren Hauptzügen bereits imKaiserthum Marocco und den übrigen Ländern des mittelländischen Afrikakennen gelernt haben. Es sind ainazirghische Völker, Araber und Mau-ren, die hier in kleinen Gemeinden versammelt sind, welche, je nach derLage der Wohnplätze, bald weit von einander entfernt sind, bald nahebei einander liegen.

Am dichtesten sind diese Gemeinden längs der atlantischen Küste,vom 29° bis 26° nördl. Breite, d. i. von der Grenze des Mogh'rib-ul-Aksa bis znm Vorgebirge Juba. Hier ist noch lantwirthschaftliche Kul-tur von Abkömmlingen der Araber, die sich früh daselbst niederließen,und von flüchtigen Mauren aus Marocco betrieben. Sie leben untereiner republikanischen Verfassung und gelten in den Augen der Maure»von Marocco für nnbesieglich. Sie baden feste Wohnsitze, ihre Haüsetsind von Stein. Es leben viele Juden unter ibnen, und diese treibe»vorzugsweise Handel. Man nennt die Bewohner dieses LandstrichsMonslemins. Sie sind eben so betriebsame Ackerbauer und Viehhirte»als arge Naüber, die die durch ihr Land und längs der Grenze» des-selben ziehenden Karavanen anS und nach Marocco und dem Beled-e«-Sudan nicht selten sehr beschwerlich werden, wenn gleich sie den Kara-vanen zur Eskorte dienen sollen, die ihnen von den Handelsleüten m»schwerem Gelde bezahlt wird.

Südöstlich und südlich von jenem Küstenlande beginnt die eigentlichWüste, in der, aus der Westseite Mauren, weiter gegen Morgen die z»den Amazirghen gehörigen Tuarik«, und östlich von Fessan die Tibb»sein größtentheils nomadisirendes Leben führen.

Die Mauren erstrecken sich gegen Süden bis an den Senegal, hrsie von den Polen, den Jolofen rc. trennt; einzelne ihrer Stämme Habs»diesen Strom jedoch auch überschritten, und gegen Tenboctu hin habe»sie die festen Staaten Gedumah, Jafnu und Ludamar unterworfen, oh»*

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