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Mohammedanisches Staatensystem.
Die mohammedanischen Länder im südlichen Afrika.
Nicht durch Priester, auch nicht durch Krieger ist die Lehre deSP opheten im südlichen Asien, d. i. auf den Inseln des osiindischen Ar-chipelagus, unter den inalaisiheu Bölkern verbreitet worden: arabischeHandelsleute waren es, die vor etwa vier Jahrhunderten das moham-medanische Glanbeussystem in diese Lander brachten und es bei den Be-wohnern Dschava's und den Malaien an die Stelle des Hindnsystemssetzten, die orthodoxe Lehre, die keine Sekten hat aufkommen lassen-Mit dem Islam ist die arabische Sprache fast die allgemeine Schrift-sprache geworden; aber außer den äußern Formen, unter denen dieSehnsucht, wenigstens ein Mal im Leben die heilige Stadt Mekka z»sehen, eine große Rolle spielt, sind die Sndastaken laxe Mohammedaner,die sich um vie e Vorschriften des Koran gar nicht kümmern. Unter denTropen belegen, bringen diese Länder alle Erzeugnisse dieses Himmels-strichs hervor, und ihre Bewohner sind thätige Landbauer, Gewerbtrei-bende und Handelsleute, aber auch sehr oft arge Piraten, die die indi-schen Gewässer des Archipelagus sehr unsicher machen, und eö nichtscheüen, selbst cüropäische Kriegsschiffe anzufallen. Das Königreich derNiederlande ist die dominirende Macht in allen diesen Ländern — (mitAusnahme der Philippinen, auf denen Spanien herrscht) — und ihr istes gelungen, die inheimischen Staaten auf der Insel Dschava und denMolucken ganz, auf Sumatra zum größten Theil unter ihre Botmäßig-keit zu bringen. Unter den unabhängig gebliebenen Staaten ist nichtein einziger, der es mit dieser europäischen Macht aufzunehmen vormögte,und alle geben früher oder später der Unterwürfigkeit unter die Herr-schaft der niederländischen Regierung entgegen.
Der politische Zustand dieser Staaten ist sehr einfach, und selbst rohzu nennen. Es gibt auf den Inseln des indischen Archipelagus manche»Wanderstamm, der in der Kindheit gesellschaftlicher Ordnung verharrtund kaum eine Spur von Gesetz oder Unterordnung darbietet. Im All-gemeinen gilt das System kleiner Republiken, die, wie unter den ver-einzelten mohammedanischen Völkerstämmen Afrika's, eben auf den Stam>»beschränkt find, und von gewählten, zuweilen von erblichen Vorsteher»oder Stammältesten regiert werden. Diese kleine» Gesellschaften erleide»indessen sehr oft einen schweren Druck, bald durch eine stolze Feüdal-Aristokratie, bald durch Fürsten, die in den meisten Fälle» wahre Des-poten sind. Das aristokratische System herrscht hauptsächlich unter de»am wenigsten in der Civilisation vorgerückten Straten; so auf Celebes,den Sulu-Jnseln und auf Sumatra, wo das am Nordrande der Jnsftbelegene Königreich Atschiu der einzige Staat ist, der sich, seitdem dstEüropaer in Indien als herrschendes Volk aufgetreten sind, unabhängigerhalten hat, und unter den mohammedanischen Reichen dieser Erdge-gend, auch im Lichte der Gegenwart, ohne Zweifel das wichtigste ist'Hier bat ein mächtiger Adel die Ma»e des Volks zu einer vollständige»Leibeigenschaft herabgewürdigt; und, eine Art Konföderation bildend,das Recht angemaßt, einen König oder ein Oberhaupt zu wählen, dasmehr ein Diener, denn ein Herr ist, um die allgemeinen Angelegenhei-ten der Aristokratie, nach ihrer Bestimmung, zur Ausführung zu bri»-gen. Auch gibt es hin und wieder, wie bei den Bndschis in Boni »»dWadschu auf Celebeö, den mächtigsten Staaten dieser Insel, gewählte
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