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6 (1844) Das amerikanische Staatensystem, das mohammedanische Staatensystem, die christlichen Staaten von Abyssinien, das buddhaistische Staatensystem und die Heidenwelt : nach den geographisch-statistischen Hauptverhältnissen / von Dr. Heinrich Berghaus
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173
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von Abyssinien.

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Erweckung des Patriotismus und eine, nicht von dem Herplappern dieseroder jener Liturgie, sondern von Gemeinsinn und moralischen TriebfedernZu erwartende Abhülfe hingearbeitet würde. Wir knüpfen an diese Be-trachrnngen noch die Bemerkungen, welche ein anderer unserer deütschenLaudslente, der Missionär Gobat, während seines Aufenthalts in Abys-siuien gesammelt hat.

Was den politischen, bürgerlichen und militärischen Zustand betrifft,so sind diese drei Kapitel so innig mit einander verbunden, daß sie garnicht getrennt werden können; denn alle Statthalter in den Provinzensind Gerichtspersvnen und alle Richter sind Soldaten. Die unabhängigenGouverneure sind in jeder Beziehung absolut, und es ist darum schwer,etwas von ihrer Politik zu sagen. Es steht ihnen frei, die Verwaltungeines Bezirks einem ihrer Untergebenen je nach Gefallen zu übertragenoder wieder zu nehmen; indessen halten sie es meistens ihrem Interessezuträglich, das erbliche System in der Regierung verschiedener Distrikteaufrecht zu erhalten. Sie können sich ihre Räthe selbst wählen oder nachihrer Willkübr handeln. Im Allgemeine» steht ihnen die Macht zu,Krieg zu erklären, ohne sich deßhalb Raths zu erhole»; trifft man aberauf den Feind, so wird mir den Offizieren Kriegsrath gehalten. Dieabyssinischen Statthalter haben niemals bis auf den heutigen Tag darangedacht, auch nur die geringste Verbesserung in ihrem Lande einzuführen;ihr Hauptstreben ist, sich selbst zu vergrößern, ohne daran zu denken,was aus ihren Kindern werde. So ist es in Tigre und in Amhara, dieiküher eine» gemeinschaftlichen König hatten, später jedoch in zwei Kö-uigreiche sich spaltete»; aber die Könige sind nur bloße Schatten, dieGewalt ist ganz in den Händen der Gouverneure, von denen der jedes-mal mächtigste eine Art Suprematie ausübt; indeß wechselt diese Machtbeständig. In Schon hat der König seine Würde und Gewalt zu erhal-len gewußt, und hier herrscht auch verhältnißmäßig mehr Rübe, als inlenen beiden Königreichen, außer, daß der König sehr häufig kriegerischeSpeditionen gegen die ihm unterwürfigen Gallaftämme unternehmenMuß, indem diese nicht selten sich gegen seine Oberherrlichkeit auflehnen.

Die Gerechtigkeitspflege ist in Abyssinien sehr einfach. Hat Jemand'iue Klage gegen einen Ankern, so steht er vor Tagesanbruch auf, umgach dem Hause des Richters zu gehen, und vor demselben so lange zuschreien, bis er gehört wird. Dann wird der Verklagte citirt. Derdichter bört Kläger und Verklagten an, citirt Zeügen, wenn deren vor-banden sind, und spricht, wenn zwei oder mehr Zeügeu gleichmäßigeAussagen deponirt haben, oder in Ermangelung derselben, auf den Eidbes Beklagten, das Urtheil. Das Gesetzbuch der Abyssiuier, welches sie°^m Kaiser Konstantin zuschreiben, verhängt strenge Strafen, doch steht*6 in her Macht des Richters, sie zu mildern. Mord wird durch Blut-*Mche gesühnt.

Die Hauptursache der Verderbtheit der Sitten in Abyssinien ist,)"chst den geistigen Irrthümern, in den losen Banden des Lebens zuMchen. Das eheliche Verhältniß ist äußerst locker, und der AbyssiuierM, „eben seiner rechtmäßigen Frau, überall da Cvncubinen, wohin ihn^ Krieg oder der Zufall führt. Die Kinder, die aus diesen verschiede-nst unerlaubten Verbindungen entspringen, hassen sich in einem so hoben^rade, daß sie sich nicht ansehen mögen; auch haben sie nicht die min-.?ste Kindesliebe für ihren Vater, um so mehr, als dieser allgemein nur>ür diejenigen Kinder ein Vaterherz hat, die ihm von seinem Lieblings-