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6 (1844) Das amerikanische Staatensystem, das mohammedanische Staatensystem, die christlichen Staaten von Abyssinien, das buddhaistische Staatensystem und die Heidenwelt : nach den geographisch-statistischen Hauptverhältnissen / von Dr. Heinrich Berghaus
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Das chinesische Reich.

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der That nur auf den Handel, der an zweiGrenzpunkten des chinesischenDeichs von den europäischen Völkern betrieben werden darf. DiesePunkte sind Canton an der südlichen Küste, und Maimatschin an derrussisch-sibirischen Grenze. Dort, in Canton, verkehren die Handelsleiuealler christlichen Nationen der alten und neüen Welt, in Maimatschindagegen, oder vielmehr unmittelbar auf der Grenze zwischen diesemStädtchen und dem dabei liegenden russischen Städtchen Kiachta, nurdie Russen. Dieser Handel, und namentlich der zu Canton, wird vonder chinesischen Regierung nur gelitten, als ein Recht können die eüro-päischen Nationen ihn nicht in Anspruch nehmen. Alle Versuche, welchediese gemacht haben, um mit dem chinesischen Reiche und seiner Regie-rung in einen kommerziellen, sowohl als diplomatischen Verkehr zutreten, sind an dem starren Jsolirungsprinzip der chinesischen Politikdisher immer gescheitert. Diese betrachtet die christlichen Völker alsverächtliche Barbaren und gestattet es keinem derselben, den Boden desDeichs zu betreten. Nur ein kleiner Fleck bei der Stadt Canton ist es, aufdem die christlichen Handelsleute ihre Geschäfte treiben und auch wohnendürfen; und südlich von Canton haben die Portugiesen auf einer derpuseln in der Mündung des Cantonflusses eine Besitzung, MacaoDämlich, in der sie aber gleichsam als Gefangene gehalten werden.Dann gibt es auch in Peking, der Hauptstadt des chinesischen Reichs,Einige russische Familien, die Nachkommen sibirischer Russen, welcheiu Anfang des vorigen Jahrhunderts von den Chinesen gefangen genom-men, nach Peking geführt und daselbst angesiedelt wurden. Diese»küssen haben ihre Religion behalten und der russischen Regierung istiraktatmäßig das Recht eingeraümt worden, sie mit Geistlichen deränechisch-rechkglaübigen Kirche versehen zu dürfen.

Eine eben solche, wenn nicht noch strengere Absperrung findet imspanischen Reiche Statt, wo die Jsolirungöpolitik so weil getrieben^ird, daß jeder Unterthan, wenn er sein Vaterland freiwillig oderUnfreiwillig, letzteres etwa durch Verschlagen an eine fremde Küste, ver-eisen haben sollte, streng genommen nicht dahin zurückkehren darf. oder'»eun dies geschieht, einer strengen polizeilichen Aufsicht, oder auf Le-benszeit eingesperrt, ja wohl um's Leben gebracht wird. Nur einer^"zigen eürvpäischen Nation ist es gestattet, mit den Japanern Handeltreiben; diese Nation ist die Niederländische, der das kleine JnselchenDesinia im Hafen von Nangasaki zum Aufenthalt angewiesen ist. Sie»>ldet für die holländischen Kaufleüte ein Gefängniß im wahren Sinnedes Wortes.

. Freier ist der Verkehr der Europäer mit den übrigen Staaten des,"ddhaistischen Systems. Nicht allein, daß ein regelmäßiger HandelM't ihnen stattfindet, der fast ausschließlich in den Händen der britischenKation ist, auch der diplomatische Verkehr ist im Gange, und dieUdv-britische Regierung unterhält permanente politische Agenten an^ Höfen von Nipal, Birma und Siam.

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