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3) DaS Ministerium des Ritus, welches die geistlichen Angelegen-heiten, den Kultus der Ahnen der herrschenden Dynastie und die großenNeligionS - und bürgerliche Feierlichkeiten zu beaufsichtigen hat.
4) Das Ministerium der Strafen; unter »HM stehen alle Gerichts-sachen, Strafsachen, Amnestien, Verbannungen, und überhaupt Alles,was zur Ausübung der Gerechtigkeit gehört.
5) Das Ministerium der öffentlichen Bauten, dem die Leitung derArbeiten zur Unterhaltung der Landstraßen und Kanäle, so wie auch dieDämme des Hoang ho, der öffentlichen Gebäude u. s. w. zusteht.
6) Das Kriegsministers»,»»!, mit den Angelegenheiten des Heeresbeauftragt, den Truppen-Aushebungen, der Unterhaltung der Garniso-nen u. s. w.
Außer diesen sechs Ministerien, welche in der Hauptstadt ihren Sitzhaben, besteht ebendaselbst ein Staatsrath und eine große Akademie,deren Mitglieder aus den berühmtesten Gelehrten des Reichs gewähltwerden, und mehrere politische Ämter bekleiden; ein Ministerium fürdie auswärtigen Angelegenheiten, den» die Generalverwaltung aller vonChina abhängigen Länder übertragen ist; ein Übersetzungs-Büreau, einanderes zur Abfassung des Kalenders, ein drittes für die Medicinalan-gelegenheiten und ein Kollegium zum Unterricht in den höheren Wissen-schaften. Seitdem China von den Tataren eingenommen wurde, sindalle hohen Ämter verdoppelt worden, damit sie von Tataren und Chi-nesen zu gleichen Theilen bekleidet werden könnten.
Das System der Unterabtheilung der Funktionen herrscht seit langerZeit vor. Die Provinzialvcrivaltung ist unter mehreren Beamten ge-theilt, die von einander unabhängig sind, und welche die Angelegenheiten,über die sie nicht einig werden können, vor den kaiserlichen Hof zu brin-gen haben. Zwei Provinzen stehen in der Regel unter der Verwaltungeines General-Statthalters. Außerdem hat jede Provinz einen Inten-danten, einen Oberintendanten der Gelehrten, einen Finanzdirektor,einen Kriminalnchter und zwei Intendanten, einen für die Salinen, denandern für die Kvrnmagazine. Jeder Bezirk, Kreis und Distrikt hatseine besondern Obrigkeiten, welche Verwaltungs- und Justizsiellen ge-meinschaftlich bekleiden. Die Zahl der Unterbeamten ist sehr bedeütend;ihre Titel und Namen werden in einem kaiserlichen Staatskalendcr, deralle Vierteljahr gedruckt wird, eingetragen. Alle Beamten des Reichssind in neün Klassen getheilt, deren jede »nieder in zwei Unterklassen zer-fällt. Der Souverän» ernennt zu alle» Ämtern, indem er unter dreivon» Ministerium der Ämter ihm vorgeschlagenen Kandidaten die Wahl
trifft.
Viele Berichte, Beschlüsse und andere amtliche Urkunden werden inForm von Instruktionen gegeben, die an Magistrat und Unterthanengerichtet sind. Man druckt sie regelmäßig in der Staatszeitung, die zuPe-king herauskommt, und Auszüge davon erscheinen dann von Neuemin den Zeitungen der hauptsächlichsten Provinzialstädte.
^ Die Rechtspflege liegt in den Händen der auf den Vorschlag desJustizministeriums von» Kaiser ernannten Obrigkeiten. Sehr streng istdas Recht gegen Diebe und Störer der öffentlichen Ruhe. Mehreresira»,same Strafen sind üblich; die gewöhnlichsten sind Stockprügel, Geld-strafen, Ohrfeigen, Halseisen, Gefängniß, Verbannung in's Innere desNeichs oder nach der Tatarei, und der Tod durch Erdrosselung oder Ent-hauptung. Die Bestrafung richtet sich nach der Große des Verbrechens;