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1 (1830) Die Genesis der gegenwärtigen Rechtsphilosophie
Entstehung
Seite
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l.Kap. Daß System Schellings.

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behauptet sie durch die Identität seines Absoluten, das gleich-falls jene Akte des Bewußtseyns in sich vereinigt. Die Sacheund ihr Begriff sind bey Schelling so wenig als bey Fichteein und dasselbe, sondern die Substanz, das Subjekt ist einund dieselbe, obwohl sie, indem sie handelt, die Dinge, in-dem sie ihr Handeln beschaut, das Wissen derselben ist, sowie nach Fichte ich, der Vorstellende, und ich, der mich vonmeinem Vorgestellten Unterscheidende, dennoch ein und dasselbeIch bin. Durch die Zurücksetzung der Identität von demmenschlichen Bewußtseyn in das Universum selbst ist daher er-reicht, daß das Objekt nicht geläugnct, und dennoch das Bandzwischen ihm und unserer Vorstellung nicht aufgegeben zuwerden braucht. Die Frage: wie ist Vorstellung möglich?wird deshalb von nun an auch verlassen, und es tritt wiederdie nach dem Bestände des Seyns in ihre Rechte.

Jene allgemeine unpersönliche Vernunft muß sich noth-wendig ihrem Wesen nach zu den bestimmten Dingen und ein-zelnen Persönlichkeiten machen, wie das Ich Fichte's zu seinenVorstellungen. Daher ist Vernunft allein, und alles was ist,ist blos Vernunft. Die Aufgabe der Philosophie ist darnach,wie bey Fichte, die Erfahrungswelt aus der Vernunft zu fin-den; aber nicht als eine blos vorgestellte, sondern als einewirkliche, nicht zu zeigen, warum ich sie denken muß, sondernwarum die Vernunft außer mir sie bilden muß. Um dieseAufgabe zu lösen, findet Schelling die Mittel eben in jenenbeyden Reihen oder Potenzen, die bey Fichte das Ich bilden,dein Realen und Idealen. Was dort als Prozeß des Be-wußtseyns erscheint, wird hier zum Prozeß der Welt. BeydePotenzen, die gleich absolut sind, von denen keine ohne dieandere je besteht, sind als lebendige, handelnde in einer inan-