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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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VII
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Ausgebildeten (von 20 25 Jahren) gehören nach5 Jahren der Landwehr I. Aufgebots (2532 Jahr)an, welche beide Kathegorien zusammen die marsch-fähige mobile Armee bilden, wahrend das II. Aufge-bot der Landwehr (von 32 39 Jahren rncl.) zurinnern Vertheidigung des Landes benutzt wird, undnach Umstanden durch den Landsturm (3950.Lebensjahr) verstärkt werden kann. ")

Es ist natürlich, daß Preußen, welches mit ver-haltnißmaßig geringen Mitteln das verhältnißmäßiggrößte Heer zu stellen vermag, welches keiner ArmeeEuropas in Bewaffnung, Bekleidung und Ausbildungnachsteht, in dieser Beziehung die Aufmerksamkeit undBeobachtung anderer Staaten veranlaßte, und nament-lich sehen gerade jetzt mehrere deutsche Staaten ineiner ähnlichen Militairverfaffung wie die Preußens,die sicherste Bürgschaft für den Frieden und die Un-abhängigkeit.

Preußen ist mit seinen 13 Millionen Einwohnerndurch sein Militairsystem in die Reihe der Mächte er-ster Größe versetzt, die sich als solche nicht allein ihreeigene politische Laufbahn verzeichnen, sondern auchdas politische Gleichgewicht in Europa aufrecht er-halten.

*) Dies System auf ganz Deutschland angewandt, würde zu des-sen Sicherheit und Selbststcindigkeit wesentlich beitragen. 3»^Vergleich der Einwohnerzahl könnte Deutschland eine Heeres-macht stellen:

1) das stehende Heer mit der Landwehr I. Aufgeb. an tz Mill.,

2) dasselbe mit der Landwehr I. und II. Aufgeb. ,, 2 ,,

und rechnet man hierzu

3z den Landsturm, über ..... 2z