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2. Kapitel.
Die Erfordernisse bei dem Eintritt in die verschie-denen Waffengattungen.
§. 25. Die Ergebnisse der Ersatz-Kommissionen bedingendie Fähigkeit für die verschiedenen Waffengattungen und Trup-pentheile, und die Departements-Ersatz-Kommission entscheidetdanach definitiv.
Cab.-Ordre v. 17. Aug. 1826.
n. G a r d e.
§. 26. Die Garde erfordert einen guten Körperbau undein Vortheilhaftes Aeußere. Das kleinste Maaß ist 5 Fußo Zoll, jedoch darf von dieser Größe nur ^ deS Ersatzes sein,so wie r von 6 Zoll und darüber und L von 7 Zoll und darü-ber. Nach der Cabinets-Ordre vom 2ten August 1818. undvom Lösten August 1822. dürfen bei Mangel an großen Leu-ten auch welche von 4 Zoll genommen werden, wenn sie sichbesonders gut geführt haben und von hübschem Aeußern sind.
, Ob die Individuen, welche für die Garde geeignet sind,Grundstücke oder Vermögen besitzen, oder ob sie unverheirathetsind, kommt bei der Kürze der Dienstzeit nicht in Erwägung.Obgleich zur Garde keine Leute mit krummen Fingern und man-gelnden Zähnen genommen werden sollen, so kommen dochSchönheitsfehler, wie Narben, Leberflecke, Warzen und Schweiß-süße nicht in Betracht, sobald sie der körperlichen Tauglichkeitsonst nicht schaden. Sämmtliche Ergänzungsbezirke stellen denErsatz für'ö Garde-Korps.
Ers.-Jnstr. v. 30. Juni 1817. §. 4., 81. u. 82.
d. Infanterie.
§. 27. Haupterforderniß ist für die Infanterie, einegesunde Brust, Zähne und Füße, und einen vorzüglich kräfti-gen Körperbau zur Tragung deS Feldgepäcks. Das kleinsteMaaß ist für diese Waffe 5 Fuß 2 Zoll, und sind Indivi-duen von 5 Fuß nur bei besonders kräftigem Körperbau zunehmen.
Ers.-Jnstr. v. 3t>. Juni 1817. §. 81.
Cab. -Ordre v. 17. Aug. 1826. u. Ers.-Jnstr. v. 80. Juni 1817.
e. C a v a l l e r i e.
Zur Eavallcrie sollen nur solche Leute genom-e werden, die möglichst vertraut mit dem Reiten und den