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ichaffenheit, oder in Bezug auf seine gewerblichen und häuS-llchen Verhältnisse stattfinden, und besteht entweder in einer^"nweiligcu, theilweisen oder gänzlichen Zurückstellung vom. Emrdnnst. Die Zurückstellungen kennen von der Kreis-Ersatz-Commission nur zweimal erfolgen, eine dritte Zunickstel-uuig, ss definitive Entscheidung der Ganz- und Halb-
^nval!de,i hängt von der Entscheidung der Departements-Er-1 atz-Commission ab.
2. Kapitel.
Zurückstellung wegen körperlicher Beschaffenheit.
§. 2. Die Berücksichtigungögründe in Bezug aufMangelhafte Körperbesch affcnhcit ist im Allgemeinenvon dem Urtheil des betreffenden MilitairarzteS abhängig, undgeschieht in der Regel auf ein Jahr, d. h. bis zum nächstenAttöhebungstcrmine, insofern von der Zeit und von den Jahrenüberhaupt eine Kräftigung oder eine Besserung des Gesund-heitszustandes zu erwarten steht. Wird aber daS betreffendeIndividuum für einen Ganz- oder Halb-Invaliden befunden, soscheidet eS von der Militairpflicht ganz aus, mit dem Unter-schied, daß die Halb-Invaliden noch für das 2te Aufgebot derLandwehr disponibel bleiben.
§. 3. Eine Zurückstellung der MilitairpfichttgenM körperlicher Beziehung kann bis zum 23sten Jahre, oderdreimal im Ganzen stattfinden, darf aber immer nur jedesmalauf ein Jahr geschehen. Nach dieser Zeit kommt er als Ar-Mce-Reservist (s. Abschn. P7/. H. 50. und 51.) in, gewöhnlichenvriedenSverhältnisscn nicht wieder zur Aushebung, es sei denn,daß er bis zum 25sten Lebensjahre noch dienstfähig würde; dannkann er noch zur Ergänzung der Reserve herangezogen werden.Cab.-Ordre v. 3. Nov. 1833.
Anmerk. Bei der dritten Zurückstellung ist aber eine Superrevi-stvn und resp. Bestätigung der Departement»-Ersatz-Commissionerforderlich.
§. 4. Wenn sich Individuen, die von den,Trup-pen als unbrauchbar zurückgestellt und auf Verfügungber Ersatz-Commission entlassen sind, sich durch Entfernung ausoem Lande der definitiven Feststellung ihres Militair-Verhält-'"llcs entziehen, so ist gegen solche wie gegen Landwehr-Leinelu verfahren, die ohne Emigrations-ConscnS nach dem Aus-übe ausgetreten sind (s. Abschn. ^//.).
N*lcr. r. Min d. Kr. r. 8. Sepl. 1834.