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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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145
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H. 20. Die Stammlisten enthalten die vollständigenNationale aller zu beaufsichtigenden Leute, die Dienstzeit in denverschiedenen Verhältnissen, Datum und Art des Zugangs undAbgangs, Wechsel und Aufenthalt des Wohnorts innerhalb desCompagniebezirks, und die mitgemachten eintägigen und großemUebungen bei der Landwehr, so wie alle persönlichen Verhält-nisse und sonstige Notizen, welche Einfluß auf das Militairver-hältniß haben, oder dasselbe näher bezeichnen.

Diese Listen zerfallen nach den verschiedenen Verhältnissen in:

«) Stammlisten der Provinzial-Landwehr;

-) „ „ der Garde-Landwehr;

c) „ „ der Reserve der Linie;

«/) „ „ der Reserve der Garde;

e) „ „ Nationale der unbestimmt Beurlaubten deS

stehenden Heeres.

Bei der Landwehr müssen innerhalb ein und derselbenListe die Ausgebote, und bei dieser wieder die Waffen getrennterscheinen; bei der Artillerie und den Pionieren müssen die einzelnenKathegocien angegeben werden, als z. B. Fuß-, fahrende, rei-tende Artilleristen; Mineurs, Sapeurs, Pontoniers. Bei derReserve werden die Truppentheile, zu welcher sie gehört, ge-trennt aufgeführt, und bei den Beurlaubten die Truppen-theile, welche sie beurlaubt haben.

Findet man eS zweckmäßig, so können auch die Unterab-theilungen einer jeden Liste besonders geheftet oder eingebunden,und durch Buchstaben oder Nummern so bezeichnet werden, daßman das Zusammengehörende leicht unterscheidet.

H. 21. Das Ordrebuch umfaßt alle an die Compagnieergehende Circuläre, Jnstructionen, allgemeine Bestimmungen,welches Inhalts sie auch sein mögen, wenn man es nicht fürnothwendig hält für einzelne Zweige, z. V. über das Aushe-bungsgeschäft, besondere Actenheste anzulegen.

§. 22. Das Parolebuch enthält die während der Uebunggegebenen Parolebefehle.

§. 23. Das Actenheft der Rapporte und Eingaben ent-hält alle Concepte der Rapporte, Listen und sonstigen Eingabenan das Bataillon, wozu gleichzeitig ein Eingabe-Tableaugehört, worin Monat und Datum der verschiedenen feststehendenzu machenden Eingaben verzeichnet ist. Die Schemas dazu sindauf jedesmal gegebenen Localbestimmungen basirt.

tz. 24. Das Löhnungsbuch enthält die an den Kreisfeld-webel und den Kreisgefreieten, so wie die während der Uebungan die Mannschaften gezahlten Gelder. Die Zahlung der Löh-nung an die Compagnie geschieht stets im Beisein eines Osfi-v. Seelhorft, Hecrw. 10