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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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der N. N. hat eine Gastwirthschaft rc., fallen der Ortsbchvrdejur Last und ziehen Verantwortung nach sich, da nur in dendringlichsten Fällen ein Wegbleiben von den eintägigen Uebungengerechtfertigt erscheint.

H. 34. Alle von der Ortsbehörde ungenügend ausgestelltenEntschuldigungsatteste wegen Fortbleiben von den eintägigenUebungen, werden entweder dem Bataillons-Commandenr zurweitcrn Veranlassung, oder dem betreffenden Landrathc mit demErsuchen übersandt, die betreffende Ortsbchvrde zur Verantwor-tung zu ziehen; außerdem ist aber betreffender Reservist oderWchrmann, welcher gegen die gegebenen Jnstructivnen gehan-delt hat, noch zur Rechenschaft zu ziehen.

tz. 35. Individuen, welche unentschuldigt von den Uebun-gen fortbleiben, werden nach dem /. Abschnitt des dritten TheilsH. 35 und 36 behandelt und bestraft, und zu diesem Ende, nachgenauer Untersuchung des Sachverhältnisses, dem betreffendenVataillons-Commandeur Meldung davon gemacht.

H. 36. Die eintägigen oder Sonntags-Versamm-lungen zerfallen in Controlen, an welche alle unbestimmtBeurlaubten, die Reservisten und Wehrmänner Theil nehmen,und in eigentliche Sonntagsübungen, welche namentlich nurfür das erste Aufgebot der Landwehr bestimmt sind.

Ii. Die Controse>Bersammlungen.

H. 37. Die Controle-Versammlungen werden desJahres zweimal, in der Regel in den Monaten April und Ok-tober, abgehalten. Die Tage und die Orte der Versammlungbestimmt der Compagnieführer mit Genehmigung des BataillonS-Commandeurs.

Min.-Znstr. v. 14. Der. 1833.

§. 38. Der Zweck der Controle-Versammlungen ist:

t) Sich von dem Vorhandensein der in den Listen aufge-führten Mannschaften zu überzeugen, und danach die Li-sten zu berichten.

2) Zu erforschen, ob die An- und Abmeldungen, Wohnorts-Veränderungen rc. richtig erfolgt sind, oder sich sonst In-dividuen ihres Verhältnisses zu entziehen suchen.

3) Den Uebcrtritt in die verschiedenen Dienst-Kathegorieuzu veranlassen, wobei genau die gesetzlichen Bestimmungenzu beobachten sind.

Die persönlichen Verhältnisse möglichst aufzuklären, umim Fall einer Mobilmachung und bei sonstigen Verhält-nissen die etwanigen Reklamationen beurtheilen zu könne»,gehörn hierher alle Verheirathungen, Kinder, Gc-