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gestattet, doch sind hiervon diejenigen einjährigen Frei«willigen ausgenommnn, welche über den Etat vorhan-den sind.
Der höchste Portosatz ist für den einfachen Soldatcn-brief von 1 Loth Schwere im Jnlande zwei Silbergro-schcn, für die, welche überhaupt weniger Porto betragen,wird nur der tarifmäßige Satz bezahlt. Briefe bis zurSchwere von 2 Loth zahlen das doppelte Briefporto desobigen Satzes, und bei Briefen über zwei Loth tritt diegesetzliche Progression ein. Alle Briefe und Adressen die-ser Art werden auf der Adresse oben linker Hand mit denWorten: „Soldatenbries" bezeichnet und mit einemvorgeschriebenen Stempel aus der Rückseite -gestempelt.Diese Briefe werden von dem Feldwebel und Wachtmei-ster der Compagnie oder Eskadron den ersten jeden Mo-nats gesammelt und gestempelt und der Post übergeben;in dringenden bescheinigten Fällen kann die Absendungsolcher Briefe auch zu jeder andern Zeit erfolgen.
Packete mit Wäsche und andern Bedürfnissen zahlenbis zu 6 Pfd. das doppctte Briefpopsp, also 4 Sgr., inso fern solches überhaupt nach dem.'gewöhnlichen Tariferreicht wird; für jedes Pfund über dieses Gewicht wirdfür jede fünf Meilen 3 Pfennig erhoben.
Geldsendungen zahlen bis einschließlich zwei Thalerdas Porto von zwei Silbergroschen, von zwei bis zehnThaler vier Silbcrgroschen, von zehn bis zwanzig Thalersechs Silbergroschen, und bei Summen über 20 Thalerdas larifmäpige Porto. Bei zwei Thalern wird derGeldschein gratis ausgegeben, bei den andern Geldsen-dungen wird das gesetzliche Scheingeld entrichtet.
Briefe und Adressen zu den Packeten und Geldsen-dungen , welche von den Angehörigen den Individuenübersandt werden, welche die Portoermäßigung genießen,sind ebenfalls mit den Worten: „Soldatenbrief" zubezeichnen, und auf dem Lande von den Schulzen oderGemeindevorstehern mit dem Gemeindestcmpcl, oder in denStädten von einer Magistratsperson mit dem Stadtsiegelzu stempeln, und von den Stadtbewohnern am 15., vonden Landbewohnern aber zwischen dem 10. und 15. jedenMonats abzusenden, wenn nicht dringende Fälle eineAusnahme nothwendig machen.
Das Bestellgeld an die Briefträger wird mit derHälfte des tarifmäßigen Satzes entrichtet; unbestellbareBriefe werden zurückgegeben und das etwaige Porto undBestellgeld von der Postanstalt gegen Quittung wiederzurückgezahlt.