392
8. Eidesformeln.
I) Die Eidesformeln der Soldaten.
Ich ^V. schwöre zu Gott dem Allwissenden und All-mächtigen einen leiblichen Eid, daß Seiner Majestät dem Kö-nige von Preußen, Friedrich Wilhelm /I , meinem allergnädig-sten Landesherr», ich in allen und jeden Vorfällen, zu Landeund zu Wasser, zu KriegcS- und FricdcnSzeitcn und an wel-chem Orte es immer sei, treu und redlich dienen, Allerhöchst-dero Nutzen und Bestes befördern, Schaden und Nachtheil aberabwenden, die mir vorgelesenen Kriegs-Artikel (bei Officierendie Kriegs- und Dicnstgesetze) und die mir ertheilten Vorschrif-ten und Befehle genau befolgen und so betragen will, wie eseinem rechtschaffenen, unverzagten, Pflicht- und chrliebeuden Sol-daten (Offlcier) eignet und gebühret. .
So wahr mir Gott helfe re. 4
Für die in den Soldatcustand tretendem jüdischen Glau-bensgenossen findet folgende Abänderung dieser/Widcsformel statt:
Ich -V. V. schwöre, ohne die mindeste Hinterlist und Neben-gedanken, auch nicht nach meinem etwaigen darin liegen-den Sinn und Auslegung der Worte, sondern nach demSinne des Allmächtigen und dessen Gesalbten, unsers theu-ren Königs, bei dem Namen des heiligen allmächtigenGottes, daß ich u. s. w.
Sab -Ordre v. 20. Okt. 1819.
2) Eidesformel für Milita ir - Aerzte.
an) Für Regiments- und B a t a > l l v II s - A e rz t e.
Ich -V. schwöre zu Gott, dem Allwissenden und All-mächtigen, einen körperlichen Eid, daß, nachdem ich zum Regi-ments- (Bataillons-) Arzte ernannt und bestellt worden bin, ichSr. Majestät dem Könige von Preußen Friedrich Wilhelm /I'.,meinem Allergnädigsten Herrn, in allen Vorfällen zu Lande undzu Wasser, in Krieges- und FriedcnSzeiten und an welchenOrten es immer sei, treu und redlich dienen, AllerhöchstderoNutzen und Bestes fördern, Schaden und Nachtheil aber abwen-den und die mir ertheilten Vorschriften und Befehle genau be-folgen will. Insonderheit will ich meine Pflichten bei denKranken und Verwundeten bei Tag und Nacht gewissenhaft er-füllen und darauf Acht haben, daß sie die von mir verordnetenArzneien in guter Qualität erhalten, daß für die vorschrifts-mäßige Verwendung von den Unter-Chirurgen Sorge getragenund davon nichts veruntreuet werde, und die Kranken und Ver-wundeten überhaupt gehörig abgewartet werden. Desgleichen