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gen und Allwissende», daß, nachdem ich zum Tarator der zui-Mobilmachung der Armee voin Lande auszuhebenden, und ausder Staatskasse zu den im Frieden üblichen Preisen zu brzab-lenden Pferde ernannt worden bin, ich bei diesem Geschäfte,nach den in der Allerhöchsten Verordnung vom 24. Febr. !834„</ 7, enthaltenen Abschähungs-Mrundsätzen nach meinem bestellWissen ebenso pflichtmäßig als gewissenhaft mit aller Nnpar-theilichkeit, also weder zum Vortheil noch zum Schaden derPferde-Eigenthümer und der Königlichen Kasse, und überhauptso verfahren will, wie ich es vor Gott und meinem Gewissenverantworten kann.
So wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Chri-stum rc,
4) Die Eingangs- und Bekräftigung-Formeln beiden Eiden vor Gerichten,
Die Eingangs-Formel bei den Eiden«) der evangelischen und katholischen Christen ist:
„Ich ^V. schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissen-den einen körperlichen Eid, daß w."
/,) der griechischen Christen;
„Ich -V. schwöre vor dem allmächtigen Gott und vor sei-nem heiligen Evangelio, daß ic,"
<-) der Juden:
„Ich -iV- schwöre bei Adonai, dem Gölte Israels, daß :r."
Die Schluß- und Bekräftigung - Formel ist beiden Eiden:
«) der evangelischen Christen:
„So wahr mir Gott helfe durch Jesum Christum zur Selig-keit"
der katholischen Christen:
„So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium"der griechischen Christen:
„Zu dessen Betheuerung küsse ich das Wort und das Kreuzmeines Erlösers, Amen."der Juden:
„Wenn ich falsch schwöre, so müssen mich alle die Strafentreffen, welche mir in der geschehenen Vermahnung angedeu-tet worden sind. Amen."
Anmerk, Bei den Juden muß durch den Rabbiner oder einen Be»auskragten vor jedem Schwur eine Vermahnung vorhergehen, unddaß diese wirklich erfolgt sei, davon »Ittß sich derjenige, welcherden Eid abnimmt, Ueberzeugung verschaffen.