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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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417
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2te Klasse der Provinzial - Institute, welche mitDer 3ten Klasse des Hauptinstituts gleichsteht.

Deutsche Sprache: Der syntaktische Tbeil der Gram-matik (nach Becker'S Grammatik).

Französische Sprache: Uebungen im Uebersetzcn undin der Orthographie. Fortsetzung der Grammatik (nach Fran-eeson's Grammatik).

Mathematik:

«) Geometrie: Der 6te—lOte Abschnitt ves Lehrbuchsvon Fischer (bis zu der Lehre von den Proportionen incl.)/>) Arithmetik: Der Ite — 6te und der lOte Abschnittvon Fischer's Lehrbuch der Arithmetik, bis einschließlichzu den Proportionen.

e) Praktische Rechnen-Uebungen bis zur zusammen-gesetzten Proportions-, Zins- und Gesellschafts-Rechnung.Geographie: Die physikalische Geographie der sremdenErdthcile, nach v. Roon's Leitfaden, 2te Lehrstufe.Geschichte: Neuere Geschichte.

Bemerkung- Kenntnisse in der lateinischen Sprache sind zur Auf-nahme in ras CaLetten > Corps -überhaupt nicht erforderlich; eSwird jedoch bei der nicht zu verkennenden Wichtigkeit dieses Lehr-gegenflandes für eine mehr wissenschaftliche Ausbildung, verlangt,daß diejenigen Knaben, welche die Aussicht zur Bersetzung in dasHaupt-Institut, und somit zum Austritt in die Armee, unmittelbar"als Officier, gewähren, diesen Unterricht nicht vernachlässigen, damitsie an Fortsetzung desselben in diesem Institute mit Nutzen Tbeilnehmen können.

Anmerkung. Ueber Militair-Bilduugswesen, siehe XI. Abschmit.

8. Bedingungen zur Aufnahme in die Militair-Waisenhäuser.

I. Zusammenstellung der Grundsätze, nachwelchen die Aufnahme von Soldatcn-Kindern in das große Mil itair - Waisen-haus zu Potsdam erfolgt.

Von dem Direktorio des Potsdamschen großen Militair-Waisenhauses zu Berlin, sind rückstchtlich der Qualifikation undder Erfordernisse zur Aufnahme verwaiseter Soldaten-Kindcr indie gedachte Anstalt, oder zu deren Unterstützung aus den Fondsderselben, folgende grundsätzliche Bestimmungen mitgetheilt wor-den, welche hierdurch besonders den Magistraten und Landrätheuzur Nachricht und Achtung bekannt gemacht werden.

». Seclhorst, Heerw. 27