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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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<,) Aussetze» von Feldwachen mit ihren Vedetten, Pikets,Soutiens, Replis rc.;

/-) Patrouillen und ihre Anwendung.

8) Sicherungen auf dem Marsche;

9) Fouragirungen;

10) Escortirungen bei einem Transport von Pulver, Lebens-rnittel und Kriegsgefangenen im eigenen und in Feindes-Lande;

11) Erklärung von Versteck und Ueberfall und ihre Anwendung;

12) Quartiermachen;

«) auf Reisemärschen;k,) in Kantonirung.

13) Lager-Dienst.

14) Bivouaeq.

Milita irische Aufsätze.

Diese dienen zum Theil zur Beurtheilung der Dienst-Kenntnisse, besonders aber zur Beurtheilung der Uebung in demgebräuchlichen militairischen Dienststyl, und beziehen sich:

1) auf Berichte über Dienstverrichtungen aller Art;

2) Jnstructionen für Untergebene;

3) Eingaben und Gesuche,

alle nur im Bereiche des Wirkungskreises eines Subaltern-Of-ficiers.

Aufnehmen.

«) Kenntniß der gebräuchlichen Instrumente, nächst demMeßtisch auch noch besonders des Reflektors und der Patent-.Boussole.

d) Praktisches Verfahren beim Aufnehmen mit diesen In-strumenten, besonders aber nur in Bezug auf die Aufnahmekleiner Terrain-Abschnitte, sowie die praktischen Regeln für dasCroquiren. Soweit als hierzu nöthig, Kenntniß der Terrain-lehre.

P l a n z e i ch n e n.

Wie vorstehend zum Aufnehmen, so hier die Kenntniß undFertigkeit, einen kleinen Bezirk, Gegend oder Posten vorschrifts-mäßig richtig und deutlich zu zeichnen und einen andern Planzu copiren.

Anmerk. Ueber Militair-Bildlingsweseii siehe XI. Abschnitt.

r>- K'eelhorst, Heerw.

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