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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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2l nhang V.

Die Garnisonschulen und der Unterricht derMilitairkinder.

Instruktion

für den Schulunterricht der Militairkinder vom 27.

Sept. 1834 im Auszuge.

In jeder Garnison soll sür den Schulunterricht der daselbstvorhandenen schulfähigen Kinder der activen Untervfficiere undSoldaten und der mit ihnen in gleichem Range stehenden nie-dern Militair-Beamten in der Art gesorgt werden, daß, wonicht besondere Garnisonschulen bestehen, oder diese nicht aus-reichen, eine oder den Umständen nach mehrere Civil-Elementar-Schulen zur Aufnahme der Kinder, gegen Bezahlung einesSchulgeldes, bestimmt werden, und dafür, daß dieser Bestim-mung vollständig genügt, also nicht allein den Eltern der er-wähnten Classen Gelegenheit zum Schulunterrichte für ihreschulfähigen Kinder gegeben, sondern dieselbe auch gehörig vonihnen benutzt werde, der Befehlshaber der Garnison und dermit der Seelsorge sür sie beauftragte Militair-Prediger oder Ci-vil-Geistliche verantwortlich sein.

Zur Ausführung dieser Allerhöchsten Bestimmungen wirddie nachfolgende Instruktion ertheilt.

Berechtigung zum freien Schulunterrichte.

tz. 1. Die Kosten dieses Schulunterrichtes werden, denbestehenden Vorschriften zufolge, entweder vom Militairfondoder von den Eltern getragen.

Zum Benefiz des freien Schulunterrichtes, auf Kosten desMilitairfonds, für ihre schulfähigen Kinder beiderlei Geschlechts,sind berechtiget:

1) unbedingt, die sich noch in einem activen Militair-Ver-hältnisse befindenden, sogenannten altverheiratheten(d. h. vor dem 1. Januar 1810 verehelichten) Untcroffi-ciere und Soldaten;

2) bedingt, nämlich in dem Falle vorhandener Be-dürftigkeit:

«) sämmtliche neuverheirathete Unterofficiere und Soldaten,so lange sie im aktiven Dienste sich befinden, ohne Un-terschied , ob sie bei einem Truppentheile der Linie