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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
Entstehung
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(Zu Seite 447.) Liste

der beim... Bataillon... Infanterie-Regiments vorhandenen schulfähigen Kinder der Unterofficiere, Soldaten und niedern Militairbeamteu.

Namender Kinder.

Geboren:

Tag.

Monat.

Jahr.

Namen und Chargender Vater.

Konfession.

Wohnungder Kinder.

Ob das Kind bisher eineSchule besucht, und welche?

Bemerkungen.

Friedrich. .Christiane .Carl....Emil....Sophie. . .Johann Karl . .

6.

18.

6 .

5.

12 .

15.

April

May

Januar

August

Sptbr.

Octbr.

1822.

1) Zum freien Schulunterrichte berechtigte Kinder.

Müller, Musketier (IsteKomp.)

evangelisch.

lange Straße Nr. 16.

Wartens, Feldwbl. (3te Komp.)

katholisch.

Grünstraße Nr. 2.

Werner, Musketier. (3te Komp.)

evangelisch.

breite Straße Nr. 7.

Walter, Unteroffic. (2. Komp.)

katholisch.

Steingasse Nr. 3.

Peters,Musketier. (IsteKomp.)

evangelisch.

lange Straße Nr. 12.

Schulz, Hautboist..

—

Wallgasse Nr. 7.

seit 1. April 1827 die... seheSchule.

- - - - die kathol.

Bürgersch.

- - - 1828 die zweite

Bürgersch.

- 1. Octbr. 1830 die Stadt-

schule zu N.

2) Zum freien Schulunterrichte nicht Berechtigte.

Zu 4- Zum erstenmalin diese Liste aufge-nommen. da der Va-ter bisher zu N. beim.... Bataillon stand.

Zu 5. der Taufschein istbeigefügt.

Zu 6. desgleichen.

^ Heinrich. . . .^ Marie . . . . .

12 .

17.

August

Decbr.

1822.

1829.

Schmidt, Unterofficier.Reichardt, Hautboist .

evangelisch.

katholisch.

breite Straße Nr. 6.Wallgasse Nr. 11.

seitd.1. Octbr. 1827die...scheSchule.

Zu7. Die Mutier treibtWiktualienbandel, u.ist daher nicht bedürf-tig.

Zu 8- Der Vater hateinen Reben - Erwerbdurch Musikunterrichtund ist daher nicht be-dürftig.

Daß die Eltern der in vorstehender Liste unter 1 bis 6 aufgeführtenKinder, außer dem Solde des Vaters kein Vermögen besitzen, auch keinGewerbe oder eine Nahrung treiben, wodurch sie in den Stand gesetztwerden, das Schulgeld für ihre Kinder aus eignen Mitteln zu bezahlen,wird hierdurch bescheinigt.

N.den ten 18

N. N.

Major und Kommandeur des ten Bat. ten Ins.-Reg.