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in passende Locale miethweise untergebracht, und geht dies nichtan, so müssen neue Pulverschuppen erbaut werden.
Rescr. d. Kr.-Min. v. 25. April 1839, — Min. d. 2»n. v. 9.Sept. 1840.
Anhang VLI.
Orden und Ehrenzeichen des Preußischen Staats.
Die General-Ordens-Commission besorgt alle Angelegen-heiten der Königlichen Orden, führt Listen über die Ritter undPerleihung der Orden, trägt alle Veränderungen und Todes-fälle nach, und bestreitet die Kosten der Jnsignien und sonstigenAusgaben.
Die Orden und Ehrenzeichen zerfallen in zwei Klassen,nämlich in solche, die für Verdienst um den Staat im Allge-meinen, und in solche, die für militairisches Verdienst, imKampfe gegen den Feind, verliehen werden.
Handlungen, die den Begriffen der Ehre zuwider laufen,und wodurch Mangel an Muth, an Pflichttreue und an Unbe-scholtenheit gezeigt wird, ziehen den Verlust der Ehrenzeichenund der Orden nach sich, welcher von Sr. Majestät selbst aus-gesprochen wird, ehe dieses aber nicht verfügt ist, darf ein In-haber von Orden und Ehrenzeichen mit keiner Lebens-, Lei-bes- und Ehrenstrafe, — mit Ausnahme der Festuugs- und Ge-fängnißstrafe bestraft werden.
Nach dem Tode der Ritter und Inhaber der Orden undEhrenzeichen, werden die Letztem von den Angehörigen und Vor-gesetzten, durch die Behörden, Landräthe und Magistrate, derGeneral-Ordens-Commission zurückgesandt, nur die Jnsignienmit Brillanten und die Duplikate, die sich die Besitzer selbst ge-schafft haben, Königl. französische und fremde Verdienst-Medail-len, verbleiben den Erben. Die Denkmünze von den Jahren1813, 14 und 15 wird nach dem Tode des Besitzers an dasKirchspiel zur Aufbewahrung übersandt, wo dieser zuletzt ge-wohnt hat.
Nescr. d. Gen. Ord.-Eomm. v. 20. Mai u. 21. Juli 1840.
^4. Orden.
1) Der schwarze Adlerorden, am 18. Januar 1701vom Könige Friedrich /. gestiftet, ist der Haus- und Familien-orden der Könige von Preußen, mit dem Wahlspruche: «««»»(jedem das Seine). Er besteht aus einem achteckigensilbernen Sterne mit dem schwarzen Adler, welcher auf der lin-en Brust getragen wird, und aus einem orangenfarbenen drei-