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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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4) Das eiserne Kreuz ist am 10. März 1813 gestif-tet und nur ausgegeben worden für Verdienste im Kampfe von1813 bis 1815. Es ist ein von Gußeisen mit Silber einge-faßtes schwarzes Kreuz. Die Vorderseite ist ohne Inschrift,die Rückseite hat den Namenszug 14^. mit der Krone, dieJahreszahl, und in der Mitte drei Eichenblätter. Der Ordenbesteht aus zwei Klassen und dem Großkreuze, jedoch eristirtdaö Letztere nicht mehr.

Die erste Klasse trägt das Kreuz ohne Band aus derlinken Brust.

Die zweite Klasse trägt das Kreuz an einem schwarzenBande mit weißer Einfassung auf der linsen Brust. Außerdemist die zweite Klasse auch für nicht unmittelbar militairischeVerdienste im letzten Freiheitskampfe am weißen Bande mitschwarzer Einfassung gegeben worden.

Die Schildwachen stehen auf ihren Posten still und neh-men für die Ritter des eisernen Kreuzes das Gewehr über.

Für die Inhaber des eisernen Kreuzes am schwarzenBande, welche einen bleibenden Wohnsitz im Anlande haben, istam 3. August 1841 von Sr. Majestät eine Stiftung ins Lebengerufen worden, wodurch 96 der ältesten Inhaber als Senioreneinen Ehrensold beziehen und zwar sollen:

«) von den Inhabern des eisernen Kreuzes erster Klasse12 Senioren aus dem Officierstande und 12 Seniorenaus dem Stande vom Feldwebel abwärts,einen jährlichen Ehrensold von 150 Rthlr.;

ü) von den Inhabern des eisernen Kreuzes zweiter Klasse:36 Senioren aus dem Officierstande, und 36 Seniorenaus dem Stande vom Feldwebel abwärts,einen jährlichen Ehrensold von 50 Rthlr.auf Lebenszeit empfangen.

Der Stand der Inhaber wird darnach bestimmt, je nach-dem sie in dem einen oder dem andern das eiserne Kreuz em-pfangen haben und die Militair-Aerzte folgen demselben Grund-sätze.

Der Eintritt in die ^Morstellen erfolgt nach bestimmtenZeitabschnitten der Feldzüge von 1813 —1815 und zwar so,daß der frühere immer vor dem spätern an die Reihe kommt;diese Abschnitte sind:

1) von Eröffnung der Feindseligkeiten bis zur Schlacht vonGroß-Görschen,

2) von da bis zum Waffenstillstände,

3) von da bis zur Schlacht bei Leipzig,

4) von da bis zum Uebergang über den Rhein,

5) von da bis zum Frieden am 30. Mai 1814,

6) der Feldzug 1815.