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Nach diesen 6 Klassen folgen die nach dem Stande ge-trennt, welche daS eiserne Kreuz durch Vererbung erhalten haben.
Der Datum der Verleihung und hierbei wiederum dasDienstalter bezeichnen die Reihefölge, wobei solche, welche imGefechte verwundet wurden, vorgehen.
Gehören Inhaber des eisernen Kreuzes erster Klasse, welcheals solche in der Reihefolge noch .nicht zu einer Seniorenstellegelangen können, nach dem Tage der Verleihung des eisernenKreuzes zweiter Klasse zu den Senioren dieser Klasse, so em-pfangen sie in der letzteren den Ehrensold von 50 Thlr., bissie in eine erledigte Stelle der erstern Klasse eintreten. SolltenSeniorstellen der ersten Klasse wegen Mangel an Individuennicht besetzt werden können, so wird der Ehrensold der zweitenKlasse zugewandt, und nach dem Satze dieser Klasse getheilt.
Wenn der Empfänger des Ehrensoldes ins Ausland zieht,oder den Besitz des eisernen Kreuzes verwirkt, so hört die Zah-lung desselben auf, und zwar im letzteren Falle mit dem Mo-nate, wo der Verlust ausgesprochen wird.
5) Der Johanniter-Orden, am 23. Mai 1812 zumAndenken an die Valley Brandenburg und die Commenden ge-stiftet. Die Ritter der aufgelößten Balley Brandenburg sindRitter des neuen Ordens, und alle diejenigen, welche Anwart-schaften hatten, werden nach genauer Prüfung zu Rittern er-nannt. Uebrigens wird dieser Orden auch für Verdienste fürdas Königliche Haus und für die Monarchie ertheilt. DieJusignien bestehen aus einem goldenen, achtspitzigeu, weiß email-lirten Kreuz; in den vier Winkeln mit goldenen gekrönten Ad-lern und wird an einem schwarzen Bande um den Hals getra-gen, wozu noch ein weißgesticktes, achtspitziges Kreuz gehört,welches auf die linke Brust geheftet wird. Die Uniform bestehtin einem rothen Rocke. Kragen, Aufschläge, Weste und Bein-kleider sind weiß, und auf Kragen und Aufschlägen goldeneLitzen. Die Epauletts sind wie die der Generale, aber vonGold, mit dem Ordenskreuz darin. Der Prinz Heinrich vonPreußen ist Großmeister.
6) Das Dienstauszeichnu..gs-Kreuz für Officiere,bei 25jähriger^tadelloser Dienstzeit. Ein goldenes Kreuz aufder einen Seite mit 14^. ///., auf der alldem mit
wird an einem kornblumenblauen Bande getragen.
7) Der Louisen - Orden, am 3. August 1814 fürFrauen gestiftet, welche sich in den Jahren 1813 —1815 fürden Frciheitskampf ausgezeichnet haben. Der Orden besteht ineinem kleinen schwarz-emaillirten goldenen Kreuze, was an ei-ner Schleife, vom weißen Bande des, eisernen Kreuzes, auf derlinken Brust getragen wird. Ihre Königliche Hoheit, die Prin-zessin Wilhelm von Preußen ist Vorsitzen» ves Ordens-Kapitels.