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1830 auch mit Unterofficieren nach zwölfjähriger Dienstzeit be-setzt werden dürfen, haben die Militair-Jnvaliden einen aus-schließlichen Anspruch auf die Schirrmeister-Stellen.),
Die Schnellpost - Conducteure (wenn gleich dieseStellen vorzugsweise mit versorgungsberechtigten Mititair-In-validen besetzt werden, so dürfen doch sämmtliche Conducteur-stellen der Schnellposten, in Gemäßheit der Allerhöchsten Cabi-„ets-Ordre vom 23. April 1830 auch Unterofficieren nach zwölf-jähriger Dienstzeit verliehen werden.)
Die Packboten. Hierbei konkurriren blos noch die Frei-willigen aus den letzten Feldzügen, so daß künftig die Packboten-Stellen ausschließlich für Militair-Jnvaliden mit dem Civil-Versorgungsschein bestimmt bleiben.
Die Briefträger und Wagenmeister. Laut Allerhöch-ster Cabinets-Ordre vom 28. Mai 1825 sind die in der damalseingereichten Nachweisung verzeichneten 245 Stellen für Mili-tair-Jnvalidcn oder für sonst zur Civil-Versorgung berechtigteMilitair-Jnvaliden und die übrigen 127 Stellen für Postilloneund andere dazu besonders geeignete, im Postdienste beschäftigteIndividuen bestimmt worden. Bei Vermehrung der Stellen sol-len zwei Drittel mit Milüairs und ein Drittel mit Postillonsbesetzt, die im Auslande oder bei Postwärtercien zu besetzendenStellen ähnlicher Art aber nicht ausschließlich, für Militair-Jn-validen vorbehalten sein.
Druck von Friedrich Knick in Crfnrt.