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Forstgeschichte.
Wildbann war das Wald recht verschieden, wel-ches ganzen Gemeinden auch Individuen in frem-den Wäldern zustand, und auf verschiedene Art be-willigt wurde. Gewöhnlich bestund es in der Er-laubniß: nicht nur sich Bauholz und Brennholz zufällen, sondern auch das Vieh tu den Wald zu trei-ben. Diese Gerechtigkstt wurde bisweilen erkauft.Späterhin, da man ihre nachrbeiligen Folgen einsah,ertheilte man sie nur aus Wiederruf, welcher um sonöthiger war, da jenes Recht die Pflege der Wal-dungen außerordentlich einschränkte. Auch trifft manin dieser Periode das Recht des dritten und fünftenBaumes an. Bisweilen wurde Jemanden dasEchtwort (Acktwort) eingeräumt, welches einerechtliche durch Gesetze bestimmte Nutzung einer frem-den Sache bedeutet. Es band aber dem Eigenthü-mer beinahe noch mehr als das Waldrecht die Hände,,n der Benutzung feines Waldes.
Antons Geschichte der teutschen L. III.
470.
§. 23.
Die Förster hießen nun Foreftarii, und eskommen jetzt auch schon Foreftarii vor, welche meh-rere Förster unter sich hatten. Da wo die Forstbe-rechtigten Werlude hießen, hatten die Förster denNamen Wer-Meister, weil sie über jene dieAufsicht führten. Außer ihnen gab es auch noch
, Wald-