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Forstgeschichte.
Waldhüter, Heidelänfer. Sie gaben von ihrenMansis jetzt selten mehr Abgaben, und bezogen schonmanche hübsche Accidentien. Die großen Herrn,welche die Forstmeistereien in den Waldungen derBischöffe und Acble erlangten hatten, strebten darnach,sich diese erblich zu machen, nnd es gelang ihnen auch.Die Strafen der Forstfrevler wurden genauer be-stimmt. Im Jahr 1322 gab es zu Augsburg schoneine Bretmühle, aber in den Niederlanden waren sieschon früher.
Beckmanus Beiträge zur Geschichte der Erfin-dungen. IL 26 8 IV. 393.
§. 24.
Mit dem Anfang des 1Z. Laeculi zogen dieFürsten und Grafen das Forstregale an sich, unddie Kaiser überließen es ihnen erblich. Hierauf er-schienen in mehreren Landern Forstordnungen, dieaber meistens um die Rechte der Forstbedieuren unddie Strafen der Forstfrevler bestimmten. Vom Jahr1425 findet sich ein Zörsterbuch des Büdinger Wal-des, welches Kaiser Siegesmund bestättigte. DieWald-und Holzgrafen und die Holz. und Forstge-richtewaren ebenfalls fortdauernde Anstalten, welcheauf bessere Waldökonomie abzweckten. Von denNassauischen Forstordnungen dieses Jahrhunderts.S. 6lZ.
Rössigs Geschichte der Ockonomie. S. 122.
§. 25.