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Grundlinien der teutschen Forstgeschichte und der Geschichte der Jagd, des Vogelfangs, der wilden Fischerei und der Waldbienenzucht / von Dr. Friedrich Ludwig Walther
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31
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Forstgeschichte.

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So wurde auch wegen gleicher Erfindung, demZeremiar Nenner von Augsburg ein Priviler0 gium und Wappen ertheilt. Linnens merkt in

^ seinem Staatsrecht (III. 2.) an: daß Luther

bereits gesagt habe: es werde noch vor demjüngsten Tag an guten Freunden, tüchtiger MünzeÜ und wildem Holz grosicr Mangel werden, wel-

ches beweiset, daß man schon damals Holzmanrit gel befürchtet hat.

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t §. 26.

° In diesem Jahrhundert erschienen auch ein

, Paar Forstschristen, jedoch nicht ökonomischen, son-

; dern juridischenJunhaltes: Noe Meurers Jagd-

t und Forstrecht, welches mehrere Ausgaben erlebte:

t Fol. Frankfurt. 1561, 1576, 1531 / 1596 und im

- folgenden Jahrhundert noch 2 Auflagen: Marburg.

. 1618, 1644. Spange nberg von forstlicher

: Oberherrlichkeit und Gerechtigkeit. 1571, 1661.

: Fol. Um die Mitte des XVI. Laecuii erfand ein

! Mann von großem Genie, dessen Name aber unbe-

^ kaunt geblieben ist, die H a u b e r g - W i r t h s cd a f t

im Siegenfchen, welche in diesem gebirgigen Landseinen Einwohnern außer Holz und Kohlen auchWaide und Brodsruchr verschafft. Schon in einerNassauischen Verordnung von 1562 wird dieser Ve»ordnung gedacht.

Jung in den Bemerkungen der Churpfälziichrphysikalisch 1 ökonomischen Gesellschaft. Laulern.1779- S. 136.

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