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Grundlinien der teutschen Forstgeschichte und der Geschichte der Jagd, des Vogelfangs, der wilden Fischerei und der Waldbienenzucht / von Dr. Friedrich Ludwig Walther
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Iagdgefchich te.

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jg der ttcCerscßer des Petras de Crescentiis

(g (Strac-burg. 160 .) S. 504 ( durch einen

Druckfehler steht 404.):

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Nahrung so sie in den Wasser und Wasseregestaden, allein von Fischen haben rc als isthieraus gewislick zu schließen daß Leide mitter die Fische gerechnet werden.

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§» 34 »

Abgaben an Fischen waren gewöhnlich. Vor-züglich musten sie vvn den Besitzern der Mühlenentrichtet werden, so wie auch von Denjenigen, wel-che von Landeignern die Fischerei - Gerechtigkeit er-langt halten. Zuweilen war der Werth derselbenangegeben und dem Empfänger freigestellt, Fischeoder Geld anzunehmen. Es war bestimmt, ob dieFische frisch oder gesalzen geliefert werden musten.An manchen Orten war auch das Fischrecht gegeneine bestimmte Anzahl Fische oder Geld verpachtet.

Anton a. a. O. III. sr;.

§- 35 *

In dieser Periode wurden Fischteiche allgemei-ner. Es entstunden oft Streitigkeiten, und überihre Anspannung wurden Verträge geschlossen. DenTeich anspannen hieß piscinam tenere, ihn ab-schlagen dimittere. Fifche aus einem Teich steh-

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