Iagdgeschichtc.
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hinreichend das Vergehen abzubüßen. Ueber dieFischerei war gewöhnlich ein Fischer gesetzt, der theils-fischen, theils das Bannwasser beschützen muste. Ingroßen an Flüssen liegenden Städten entstundenbald Innungen zur Betreibung der Fischerei.
Anton a. a. O. III. 517,
§. 33 *
Diese mnie auf verfthiedene Art betrieben.Die vorzüglichste und kostbarste Vorrichtung war dieerwähnte Venna, die teutsch Veer oder Steylehies. Die Unterthanen mustcu Dienste dazu leisten.Die6urgustae waren vielleicht eben das. Die Spor-tae waren Hürden, die in den Fischwaffern aufge-stellt wurden. Wehre hießen Retinacula, Reten-'ticula, agger seu restrictus piscium. Maceria,Vah Fach war eine ähnliche Vorrichtung die Fi-,sche aufzuhalten. Sie wurde in der Mitte einet!Flusses angelegt. Die übrigen Geräthe waren Hah-!wen, Tücher, große und kleine Netze, WathechNeussen. Zum Aalfang bediente man sich auch der!Aalhorden. Zu den Fischereien wurde auch derKrebsfang, ingleichen der Fang der Ottern undBiber gerechnet *).
Anton a. <1. O. III. ;iz.
*) Dieser fiang der Ottern und Biber wurdeindelsen in manchen Landern zeitig zur Zagi»gerechnet, in andern später. So sagt z. D-
6tf,