Jagdgeschichte. 157
Abhandlungen und Erfahrungen der OberlausiherBienengesellschast. I. uz.
§. 40.
Diejenigen Baume, in welchen man den Wald-bienen eine Wohnung ausgehöhlt hatte, hießen Zei,delbaume. (Zeideln heist noch den Bienenihren Honig nehmen, und kommt wahrscheinlich voneinem verlohren gegangenen altteutschen Wort Zei dlHonig.) Die Zeidelbäume waren gezeichnet, undwer aus einem solchen Baum einen Schwärm nahm,gab 6 Schillinge Strafe. Jeder Zeidler (Zeide-larius , Cidelaiius) hatte sein eigenes Revier, inwelchem er Bienen hielt. Kein Nachbar durftedem Andern zu nahe kommen. Gieng ein Schwärmin ein andres Revier über; so hatte der Herr desSchwarmes das Recht der Folge. Er meldete esdem Nachbarn , räucherte die Bienen aus dessen Zei-delbaum heraus, schlug auch dreimahl mit der um-gekehrten Axt daran. Was heraus kam nahm ermit, was nicht folgte, blieb dem Nachbarn.
Antons Geschichte der teutschen Landwirthschaft.
I . 16. 21.
§. 4 l *
Unter Carl dem Großen' wurde die Zeidelwei-de (Zidilweide) nicht vernachlässigt, und nach Ab-gang seiner Familie behielt sie ihren alten Frieden.
Nur