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Grundlinien der teutschen Forstgeschichte und der Geschichte der Jagd, des Vogelfangs, der wilden Fischerei und der Waldbienenzucht / von Dr. Friedrich Ludwig Walther
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158 Zagdgeschlcht^

Nur diejenigen > welche das Zeidelrecht genossen, wa-ren nicht mehr in der ehemahligen Verfassung, son-dern wurden den Waldbesißern dienstbar. Daherwurden auch die Zeidler iMter andern ähnlichenDienstleuten aufgeführt. Bom'Honig und Wachswurden Abgaben entrichtet. Besonders sah manbei den Klöstern wegen der Wachslichter beim Got-tesdienst sehr darauf, daß man Wachszinsen erhielt,welches aber die Wachszinstgen auch in Geld abtra-gen konnten. In manchen Gegenden wurde sogarder Zehente vom Wachs entrichtet.

Anton a. a. O. I. l6;. 284.

§. 42.

Im XII und XIII 8aec. betreffen die Mehr-sten Nachrichten, welche wir von der Bienenzuchthaben, die Zeidelwaide und deren Gerechtsame.Die Leute die sie besorgten, hießen noch Cidelaril,auch Mellifici. Die Zeidelbäume hießen jeßt Beu-ten, Bueten. Ueber die Bienenfolge gab es man-cherlei Verordnungen, und die Abgaben von Ho-nig und Wachs dauerten fort. Die Zeidelwaidewurde auch zu Lehen gegeben.

Anton a. a. 0 ,. II. 366. III. 532.

v. Dur i von den Bauerngütern in den Anmcrrkungen. S. 47.

rief-