Band 
Erster Theil.
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Dieß gilt für die Anstrengungen welche der politische.Zweck in beiden Staaten hervorrufen, und für das Ziel wel-ches er der kriegerischen Handlung stecken soll. Zuweilen wirder selbst dieses Ziel sein können, z. B. die Eroberung einergewissen Provinz. Zuweilen wird der politische Zweck selbstsich nicht dazu eignen das Ziel der kriegerischen Handlungabzugeben, dann muß ein solches genommen werden wel-ches als ein Equivalent für ihn gelten, und beim Friedenihn vertreten kann. Aber auch hierbei ist immer die Rück«sieht ' auf die Eigenthümlichkeit der wirkenden Staaten vor-ausgesetzt. Es giebt Verhältnisse, wo das Equivalent vielgrößer sein muß, als der politische Zweck, wenn dieser da-mit errungen werden soll. Der politische Zweck wird alsMaaß um so mehr vorherrschen und selbst entscheiden, jegleichgültiger sich die Massen verhalten, je geringer dieSpannungen sind, die auch außerdem in beiden Staatenund ihren Verhältnissen sich finden, und so giebt es Fälle,wo er fast allein entscheidet.

Ist nun das Ziel des kriegerischen Aktes ein Equi-valent für den politischen Zweck, so wird er im Allgemei-nen mit diesem heruntergehen, und zwar um so mehr, jemehr dieser Zweck vorherrscht, und so erklärt es sich, wie,ohne innern Widerspruch, es Kriege mit allen Graden vonWichtigkeit und Energie geben kann, von dem Vernich-tungskriege hinab bis zur bloßen bewaffneten Beobachtung.Dies führt uns aber zu einer Frage anderer Art die wirnoch zu entwickeln und zu beantworten haben.

12. Ein Stillstand im kriegerischen Akt ist dadurchnoch nicht erklärt.

Wie unbedeutend auch die politischen Forderungen beiderGegner sein mögen, wie schwach die aufgebotenen Mittel,

wie