Band 
Erster Theil.
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zuerst diesen, aus dem Begriff entwickelten Zweck, demgleichwohl in der Wirklichkeit eine Menge von Fällen sehrnahe kommen, in dieser Wirklichkeit betrachten.

Wir werden in der Folge beim Kriegsplan naher un-tersuchen, was es heißt, einen Staat wehrlos machen,muffen aber hier gleich drei Dinge unterscheiden, die alsdrei allgemeine Objekte alles Übrige in sich fasten. Esist die Streitkraft, das Land, und der Wille desFeindes.

Die Streitkraft muß vernichtet, d. h. in einensolchen Zustand versetzt werden, daß sie denKampf nicht mehr fortsetzen kann. Wir erklärenhierbei, daß wir in der Folge bei dem Ausdruck: Ver-nichtung der feindlichen Streitkraft, nur dies verstehenwerden.

Das Land muß erobert werden, denn aus dem Landekönnte sich eine neue Streitkraft bilden.

Ist aber auch beides geschehen, so kann der Krieg,d. h. die feindliche Spannung und Wirkung feindseligerKräfte, nicht als beendet angesehen werden, so lange derWille des Feindes nicht auch bezwungen ist, d. h. seineRegierung und seine Vundesgenoffen zur Unterzeichnungdes Friedens, oder das Volk zur Unterwerfung vermögtsind; denn es kann sich, während wir im vollen Besitz desLandes sind, der Kampf in seinem Innern, oder auchdurch Beistand seiner Bundesgenossen von Neuem entzün-den. Freilich kann dies auch nach dem Frieden geschehen,aber dies beweist weiter nichts, als daß nicht jeder Kriegeine vollkommene Entscheidung und Erledigung in sich trägt.Aber selbst, wenn dies der Fall ist, so ersterben doch imFriedensschluß selbst jedesmal eine Menge Funken, die imStillen fortgeglüht hätten, und die Spannungen lassen nach,i 3