Band 
Erster Theil.
Seite
303
JPEG-Download
 

303

andere Zwecke knüpfen/ und diese auch sogar vorherrschendwerden; wir müssen also den Fall unterscheiden/ wo dieVernichtung der feindlichen Streitkraft die Hauptsache/und den/ wo sie mehr das Mittel isi. Außer der Vernich-tung der feindlichen Streitkraft können der Besitz einesOrts und der Besitz eines Gegenstandes noch die allge-meinen Bestimmungen sein/ die ein Gefecht haben kann/und zwar entweder eine davon allein/ oder mehrere zusam-men/ in welchem Fall doch gewöhnlich eine die Haupt-bestimmung bleibt. Die beiden Hauptformen des KriegeS/Angriff und Vertheidigung/ von denen wir bald reden wer-de«/ modifiziren nun die erste dieser Bestimmungen nicht/allerdings aber die beiden ander«/ und es würde alsoein Tableau/ welches wir uns davon machen wollte«/ soaussehen:

Offensives Gefecht. Defensives Gefecht.

1. Vernichtung der feindlichen Streit- 1. Vernichtung der feindlichen Streit-

kräfte. kräfte.

2. Eroberung eines Ortes. 2. Vertheidigung eines Ortes.

3. Eroberung eines Gegenstandes. 3. Vertheidigung eines Gegenstandes.

Indessen scheinen diese Bestimmungen den Umfangdes Gebiets nicht genau auszumesse»/ wenn wir uns anRecognoöcirungen und Demonstrationen erinnern/ bei wel-chen offenbar keiner jener drei Gegenstände Zweck des Ge-fechts ist. Wirklich muß uns dies vermögen noch einevierte Klasse zuzulassen. Genau betrachtet/ werden zwarbei Recognoscirungen/ wo sich der Feind uns zeigen/ beiAllarmirungen/ wo er sich ermüden/ bei Demonstrationen/wo er einen Punkt nicht verlasse»/ oder auf einen andernsich wenden soll/ alle diese Zwecke nur mittelbar und un-ter Vorspiegelung eines der drei oben angege-bene»/ gewöhnlich des zweite»/ erreicht/ denn der Feind/