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den ersten Anblick stoßenden Unregelmäßigkeiten, grün-
Stadt Zürich besser befestigt werden soll. Ungeachtet des ein-wüthigen Befindens über die Nothwendigkeit lind Dringlichkeitdieser neuen Befestigung aber, verzog sich-doch wegen der Ein-ziehung von Gutachten fremder und einheimischer Ingenieure(Kriegsbaumeistec), überhaupt wegen der reiflichen Erwägungnicht nur des Zwecks, sondern auch der Mittel der endlicheBeschluß über die Annahme des Plans und Festsetzung desAnfangs der Arbeit bis zur großen Rathsfitzung vom 2. April 1642,und die Beendigung der Haupteinfassung (snceinte) bis 1677.
Nur mit Unrecht beschuldigt man bisweilen unsere Befestigungeiner zu großen Ausdehnung. — Unstreitig wurde zwar dadurch(besonders für die kleine Stadt) bedeutend an innerm Umfanggewonnen, die Festungswerke an sich betrachtet, hingegen durch-aus nur auf die strenge Nothwendigkeit beschränkt.
Eine weitläufige Festung besitzt neben dem Hauptwall und Glaciseinen großen Raum umfassende Aussenwerke, und noch ausser-halb des gedeckten Wegs, Vorwerke, die vielleicht von einemzweyten Glacis («nveioppe) umgeben sind.
Die Befestigung von Zürich dagegen beschränkt sich neben demunerläßlichen Hauptwall und Glacis auf eilf ganz einfache , geradean den zweckmäßigsten Stellen angebrachte und darum ebensounentbehrliche Aussenwerke. — Daß beynahe ringsum (nach derNiederländischen Befestigung) dem Hauptwall ein Unterwall vor-gelegt ist, war um so nothwendiger, weil man wegen der vielenUnebenheiten des Terrains (Landbodens), um solche desto leichtereinzusehen nnd selbst desto weniger eingesehen zu werden, demHauptwall öfters eine nicht unbedeutende Höhe geben, mithindemselben die (durch den Unterwall wieder gewonnene) rasirende(flach über den Boden hin schießende) Bestreichung entziehenmußte.
Noch darf erinnert werden, daß bis auf die neuesten Zeiten(in der wirklichen Ausführung) die Festungs -Systeme sich beyweitem nicht so sehr verändert haben , als dieses in andern Fächerndes menschlichenS Wissens und Wirkens der Fall war; indem