Band 
Zweiter Theil. Vierter Band.
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nur 8 Gehöfte waren gänzlich niedergebrannt, 3 Gebäude völligzerstört, und der gestimmte Schaden war auf 120,000 Thlr. tarirtworden.

Gegen den Vorwurf, die Festung ohne den durch das Regle-ment vorgeschriebenen Kriegsrath übergeben zu haben, führten dieKommandanten an: „man habe die einzelnen Forts, in denenStabsoffiziere befehligten, während des Kriegsraths nicht ohneBefehlshaber belassen wollen, auch sei es nicht angemessen ge-wesen, die Kapitulation frühzeitig laut werden zu lassen, um grö-ßere Desertionen und Erzcsse zu vermeiden". Es bedarf ein sol-cher Grund wohl keiner Entgegnung.

In Betracht dieser schmählichen, mit höchster Pflichtvcrgessen-heit eingegangenen Kapitulation, die einem schwachen Feinde ohnealle Opfer eine der stärksten Festungen des Staats nach 36tägi-gcr Einschließung und 3tägigem Bombardement überlieferte, sprachdas niedergesetzte Kriegsgericht über die beiden Kommandanten dieStraft des Erschießens aus. Der König ließ den Schuldigendas Todesurtheil mittheilen, indessen nicht an ihnen vollstrecken,sondern sie zu lebenswieriger Festungsstrafe unter Kassation be-gnadigen.

Um einen Beweis zu liefern, in welchen Ruf der. GeneralLindcner durch sein Verhalten sich gebracht hatte, mag hier nochangeführt werden, daß man preußischer Sekts glaubte, der Ge-neral habe die Anlage der feindlichen Batterien vor Schweidnitzgeleitet. —

Der Feind verstand es sehr wohl, den bis zum 16. Februarmit Schweidnitz abgeschlossenen Waffenstillstand zu benutzen, umden Zweck dieses Waffenstillstandes, nämlich einen Entsatzversuchdes Fürsten von Anhalt Pleß abzuwarten, zu vereiteln. Da mannämlich der Gesinnung des Kommandanten am 6. Februar be-reits ziemlich gewiß war, so erhielt der General Lefebvre mit dembei Strehlen versammelten Korps, zu welchem am 5. auch das14. bapersche Linien-Infanterie-Regiment gestoßen war,^) den

1) Das Korps bestand somit aus dem bayerschen 2. Dragoner- und

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