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einzugehenden Kapitulation im Namen Jerome's entwarf, und demKommandanten zur Erwägung vorlegte. Sie lauteten:
1) Die Festung Kofel ergiebt sich den Truppen Sr. Ma-jestät des Kaisers von Frankreich am 16. Juli 1807.
2) Sollte bis dahin ein Entsatz erfolgen, so findet die Ka-pitulation nicht statt.
3) Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt Alles in stntu quo. —Das Blokade-Korps wird weder vermehrt noch vermindert, jedochhören die Feindseligkeiten bis zu diesem Zeitpunkt auf. An denFestungswerken wird indessen nichts gemacht noch geändert.
4) Die Herren Offiziere werden auf ihr Ehrenwort sich da-hin begeben, wohin sie wollen. Sie erhalten die Gage, die sievon ihrem König in Friedenszeiten erhielten.
5) Vier Offiziere erhalten die Erlaubniß zu des KönigsMajestät sich zu begeben, und werben nicht als Kriegsgefangeneangesehen.
6) Da Seine Kaiserliche Hoheit in Erfahrung gebracht ha-ben, daß den Kranken in der Festung die nöthige Arzenei man-gele, so ist man erbötig, dieselbe bis zum Moment der Uebergabehinein zu schicken. —
Der Erbprinz trat ab und begab sich zum Prinzen Biron.
Der Kommandant glaubte in einer solchen wichtigen Ange-legenheit mit seinem gewöhnlichen Kriegsrath nicht ausreichen zukönnen, ließ daher die sämmtlichen Stabsoffiziere, die beiden Ritt-meister der Garnison, die Hauptleute Briren und Caspari, denPlatzmajor und die sämmtlichen Ingenieur-Offiziere zu sich be-scheiden, setzte ihnen den Zustand der Festung und der Provian-tirung klar auseinander, und alle kamen aus innerer Ueberzeu-gung überein:
„daß, da die Festung nur bis zum 15. Juni mit Butterund Fett, mit Lebensmitteln, ercl. Mehl, bis zum 8. Juli, mitFleisch bis zum 5. Juli versehen sei, überdem die Krankheitenund die Sterblichkeit der Garnison überstand nähmen, und dieMedizin gegen den 1. Juli völlig ausgegangen sein dürfte, fol-gende Kapitulationspunkte vorläufig festgesetzt werden könnten:
„Der Feind erlaubt dem Prinzen Biron v. Kurland nebst