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eingelassen zu werden. Er kam auf Befehl des Generals Van-damme, um dem Grafen zu sagen, daß sich der General die größ-ten Vorwürfe über sein Verhalten bei der Zusammenkunft am19. mache, und sehnlichst wünsche, Alles wieder ins Geleise zubringen; wenn der Gras daher zu Unterhandlungen geneigt sei,so möge er sich an ihn wenden, indem er ihm annehmbarere Be-dingungen geben würde, als Jerome könne und wolle. Der Grafließ ihm kurz antworten, daß er bereits in Unterhandlungen be-griffen sei.
Am 25. Morgens ging der Oberst Albert mit dem Lieute-nant Grafen Reichenbach nach Hassitz, wo sich der feindlicheOberst Mepronnet eingefunden hatte. Der Graf Götzen hattedie Konvention ungefähr nach der von Kosel, und die additio-ncllen Artikel nach der am vergangenen Tage mit Jerome ge-troffenen Verabredung aufgesetzt, aber verabsäumt, besonders zubemerken, daß ein Waffenstillstand bei den Haupt-Armeen dieseKonvention aufhöbe, indem er geglaubt hatte, daß sich dies nachdem Begriff von Recht und Kriegsgebrauch von selbst verstünde.Die Konvention wurde am Nachmittag von beiden Theilen rati-fizier, und die Vorposten nach der darin enthaltenen Bestimmungausgesetzt.
Am 26. Juni schickte der Graf Götzen den Rittmeister Der-schau mit dem Bericht über die Ereignisse an den König, undein Kourier nach Wien an den Grafen Finkenstein sollte diesemGesandten von allen Verhältnissen Kenntniß geben, um dadurchOestreich zum schnellern Beitritt zu bewegen.
An demselben Morgen langten für die bereits vor mehrerenWochen überlieferten feindlichen Gefangenen der Rest der ausge-wechselten preußischen Gefangenen auf Wagen an; es warenMannschaften aus den Lazarethen von Neiße, und meistens Faul-fieber-Kranke, welche der General Vandamme, ganz gegen dieAuswechselungs - Konvention, mit raffinirter Grausamkeit hattenach Glatz schleppen lassen. Der Graf Götzen wollte den Vor-posten-Offizier über die Annahme dieser Kranken bestrafen, in-dessen versicherte derselbe, daß er sie aus Mitleiden nicht habe zu-rückweisen können, indem ein Theil derselben sterbend und unbe-