Damals dachte man an keine bestimmte Weise dieVerpflegung anzuordnen, uub befolgte keine solche.
Nachdem aber in der Folgezeit Reichthum die Starrheitdes Gemeinsinnö biegsamer gemacht, ward das Gleichge-wicht der Bürger unter sich gestört, der Haufe der Rei-chen drang über das Ebenmass der Gemeinen bor i)
Sie allein konnten fich in den Heeren unterhalten /und der Arme würde des Rechts verlustig gegangen seyn,diese Bürgcrobliegenheit zu erfüllen, wenn man nichtKriegslöhnung eingeführt hätte. *).
Zn der Folge als die Verweichlichung welche der Lu-xus allezeit nach sich zieht, den Reichen vergessen gemachtdaß sie ein Vaterland zu vertheidigen haben, ward dieseObliegenheit auf Söldner übertragen; von da an trat denndie Verpflegung im eigentlichen Verstand ein. r).
Dieß ist in wenig Worten die Geschichte der Kriegs-Heeresverpflegung bet den Alten. Z).
Von, der Verfassung derselben in den griechischen Frei-flauten ist wenig bekannt. 4). Im Gegentheile ist die beidem römischen Volke mit allen kleinern Umständen auf unsgekommen.
Der Unterricht in ihr ist um so merkwürdiger, als bisVerfassung bei diesem Volke fich der unserer Zeit nähert,und man sie von da'an, wo es fich in einem Staat ver-einte, verfolgen kann bis dahin, wo es seine ursprüngli-
*) Dieß ereignete sich zu Athen. Die Armen, welche man be-wassneu müssen, als die furchtbare Mache der Perser Grie-chenland bedrohte, wollten in der Folge die Waffen nichtniederlegen. Man konnte sie nicht streitrüstig Unterhaltesohne ihnen Löhnung zu reichen, und man gestaud ihnen sol-che zu. Es scheint nicht, daß die Gparrer je vergleiche"erhalten hätten.
Anm. d. Verf.