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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
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51
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sten Feldzug als Gemeiner dienstpflichtig blieb, so hattenviele, und nahmentlich gewesene Offiziere doppelten, ja,Mehrfachen Sold.

Duplicarii, quibus ob virtutem duplicia cibaria, ut da-, rentur institutum.

Varro de ling. lat. L, IV.

Armaturae duplares, quae binas consequuntur annonas.Veget. Jj. II. c, 7 ,

Der Centurio bekam doppeltes, und der Tribunus nachVerhältniß, d» andere Austhcilungen geschehen,

ilppiani civ. L. IV,

vierfaches Maas.

Ausgetheilt wurde das Getraid monatweise; die Krie-ger trugen ba§, was sie bedurften, in lederne» Taschen,l’era., Folliculi, wie sie an den Abbildungen an der Tra-janischen Säule zu bemerken sind.

In. ihnen trugen die Krieger regelmäßig ihr Getraidfür 15 Tage;

Cicero Q, Tuse. L. II.

Sie mußten unter Afranius als sie von Lerida abzo,gen, für »2 Tage auf sich nehmen;

Amtn, Mfux, L. XVU. o. 8.

Caes. b* civ. L. 11t

ja, man hat Fälle, daß sie für dreißig Tage Itragenmußten.

luv, L. XL1V*

Praetore dimisso, consul, menstruum iusso milite se^cum ferre, profectus est,

UNd V0N Scipio dem Numantinus sagt

Liv, L. LV11, in epitome:

„militem triginta dierum frumentum ferre cogebat."

Marius ließ die Trage auf eigene Gabeln legen, bähetseine Krieger muli Mariani hießen.

Fronlin L. IV. c. i.

Das im Vorrath übergebliebene Getraid wurde zu Zeitendes Freistaats auf Traglhiercn in Säcken, die Cuiei hie-ßen, getragen. Solche Saumthiere wurden auch zuinFortbringen der übrigen Lasten angewendet, demnach siedie Zelter und Kriegsgeräthe trugen.