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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
Seite
55
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I

SS

Fleisch, besonders Schweinfieisch, theils weil es darnahrhafteste ist, theils weil c§ sich am längsten hält.

Polyb. L. 11. p. m. i44,

Synes, orat, de regno, (de Probo Aug.)Spartianus, de Hadriano,

Zosimus L. II. c, 9 ,

Die strengen Ordnungshalter bestanden darauf, daß derSoldat seine Speise selbst zurichtete: so Scipio, Metellus,

Julianus, Pescennius niger.

Das Getränke der Soldaten war in den frühern ZeitenWasser, dann Weinessig; man verbot erst stets den Wein.Unter den Kaisern aber mußte man ihn zulassen. Daherermähnt Aug. Valcrian seinen General AureliuS.

ut non vimun aut an nona consumatur, aut talia iaci-antur, quibus res bellica constituta est.

Vopiscus v. Aur. c, 11 ,

Diese Bedürfnisse wurden nun auch in dem ungeheuernZeitraum der Geschichte des römischen Reichs auf mehr-mals veränderte Weise aufgebracht.

In den frühesten Zeiten wurde das Bedürfniß von denKriegern ganz bestritten, darauf war es gemeinhin die Ob-liegenheit des heimischen Consuls für das Heer des imFeld stehenden, die Verpflegung zu besorgen.

So lesen wir das

Liv. L, III. c, 23,

vvm Consul Cornelius, der für den C. Fabius die Unter-haltsmittel besorgte, als dieser Tusculum entsetzte, somußte Consul Papirius vor Arceria seine Verpflegung vonArpi durch die Ritter hohlen lassen, wohin sie von Romgeschafft worden

— ut eques folliculis in castra ab Arpis frumentumveheret,

Liv. L, IX, c, >3,

Die spanischen und siciliqnischen Kfiege erforderten zu,erst umfassende und große Anstalten.

Da mußten denn die nächstgelegenen Provinzen nichtnur alles schaffen was sie hatten, sondern auch die Zufuhr,

Vecturae besorgen.