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Einem Beamten verrichten zu lassen, ein anderer faßteöen, sie zu vertheilen.
Hier nahm man das Verfahren der Verwaltung aufRechnung an, dort das der Verdingung. Bisweilen trenn,te man Lieferung und Aufbewahrung; wiederum vereinteUlan sie, wenn es besser gewesen, sie zu trennen
Oftmals wandte man bei einem Dienst ein Versah,ren an, welches nur bei einem andern passend ist, odertnan wandte ein solches an bei dem Dienst im Felde, dasNur bei dem Kriegswesen im Innern start findet.
Ohne Zweifel finden in der Verwaltung mannigfacheArten von Verfahrungsweisen statt, aber sie müssen daSErzeugnis einer genauen Forschung seyn.
Dann werden sie nicht mehr von der Willkühr derVerweser abhängen, und man wird sie mit Unterschied an,wenden.
Der Fehler entsteht dadurch, baß man sich mit derVerfassung der einzelnen Dtenstzweige beschäftigt hat,bevor man die allgemeinen Grundsätze der Kriegswesens»Verwaltung bestimmt hatte.
Wir wollen der Natur der Sache gemäß verfahren,und die Grundsätze, aufsuchen ehe wir die aus ihnen sichergebenden Folgerungen ableiten.
Indessen bemerken wir, wie groß auch die Verfchie,denheit der Meinungen über die Arten der Derwaltungs,weisen seyn möge, alle kommen doch auf drei zurück.Welche die Grundformen der andern sind:
Die Verwaltung auf Rechnung, die Vermal,Eung auf Antheil, und die Verdingung.
Wir werden durch eine zweckmäßige AuSeinanberse,tzung der Eigenschaften, der Vortheile und der Nachtheilejeder dieser Verfahrungsweisen finden, welche den Vor,lug verdient.