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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
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71
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zertheilen und die einzelnen Abschnitte in Verwaltung ge-ben. Eine Verwaltung kann nur große und zusam-mengesetzte Anstalt seyn; dies ist ein Hauptfehler, denMan in jedem gut entworfenen Wirthschastöverfahren ver-meiden muß, denn folgerechter Gang, Bestimmtheitund Zuverlässigkeit sind nur bei einer klugen Verlheilunganzutreffen.

Wenn eine Verwaltung eingerichtet werden soll: soernennt die Regierung die obersten Beamten. Der ersteEinfluß auf diese Vorsteher besteht in der Verpflichtung,

sie eine beträchtliche Anzahl von Personen in Anstel-lung bringen, welche man ihnen zu dem Ende bezeichnet.

Wenn die Regierung allein Hiebei Einfluß äußerte,so wäre es möglich zu berechnen bis wohin sich die nach-theiltgen Wirkungen desselben ausdehnen dürften.

Auf die Verwaltung aber äussern alle Einfluß, welchezroße Gewalt haben, ober große Würden bekleiden undbesonders ist das in Kriegsherren der Fall.

Auf der andern Seite haben die Vorsteher auch ihreVerwandte, ihre guten Freunde, ihre Lieblinge zu ver-sorgen, daher kommen dann auch diese Verwandten, die-se Freunde, diese Günstlinge unter die Auserwählten.

Vielleicht geräth man in Erstaunen über die ausneh-mende Gefälligkeil mit der Anstellungen ertheilt werden;aber diese ist schlechterdings von der Verwaltung aufRechnung unzertrennlich, denn da alle Ausgaben auf denStaat fallen, so setzt sich niemandes Eigennutz dersel-ben entgegen.

Daher kommt es denn, daß ehe das Verwaltungs«amt nur völlig angeordnet ist, diese Beschützer es schonMit mehr untauglichen Arbeitern überlastet haben, alsMan taugliche nöthig hätte um eö in Wirksamkeit^zusetzen.

Weil nun gleichwohl die Geschäfte besorgt werbenMüssen, so muß man unausweichlich dem unnützen Ein«