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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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Rechnung ein gültiger Beleg heißt, und wie man sichsolchen verschaffen kann.

Aus diesem Rechnungsverfahren entsteht die Folge,daß wenn die ersten Vorschüsse kaum vertheilt, sie auchschon verwendet sind.

Dann schreien tausend Kehlen „der Dienst leidet,wenn kem Geld geschafft wird, um die Kosten zu br-streiten "

Ist eine solche Lage wohl geeignet die Rechnungs-Stellung zu betreiben, die Abnahme und Probe vorzu-nehmen, um zu sehen ob das Amt mehr eingenommenhat als es ausgeben dürfen.

Die Zeit geht hin, die Bedürfnisse werden dringen-der, die Regierung geräth in Unruhe, giebt nach undr« zahlt, und zahlt immerfort, ohne auch nur einige Nach-

ill stcht zu genießen.

Die Schatztruhe wirb geleert, und das durch den ein«r« zigon Fehler, daß man die Grundregel ausser Augen setzt,

re von der die Aufrechthaltung der Staatswirthschakt abhängt,

et daß man niemals auf Abschlag oder nach Anschlägen zählen

u, muß, sondern blos die gehabten Unkosten, die geleistetenAusgaben als baare Zahlung annehmen muß, wenn sieI, durch förmliche Belege nachgewiesen sind.

en Ich habe vorhin gesagt, daß die Verwendung der

tu Vorschüsse auf Treu und Glauben beruhe.

Und ist man befugt in der Verwaltung sich daraufnt zu verlassen?

n, Um hierauf zu antworten, muß man die Triebfe-

dern des menschlichen Herzens betrachten.

,a- Eigennutz ist allgemein der stärkste Antrieb bei den

Menschlichen Handlungen; ich schließe weder Vaterlands->s- liebe, noch Ehrgefühl, noch Ruhmbegierde aus.

So wie nun die Forderung überspannt wäre, wennruf war, verlangte, daß alle Bürger bey jeder Handlung ein-zig daS Vaterland berücksichtigen sollen: so ist eS gründ-