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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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los, wenn man meynt, baß die Berwaltungskeamten tnihrem Dienst einzig durch Ruhm und Ehre geleitetwerden *).

Um über die Menschen ein richtiges Urtheil zu fäU% len, muß man sie in dem Verhältniß betrachten, in wel-chem sie sich besinden.

Man wird daber den Krieger nach anderem MaaS-siabe messen, als den Verwaltungsbeamten, und wieder-um nach anderem den bloßen Bürger.

Nach diesem Urtheil wird sich die Art und Weiseso wie das Maas des Einflusses bestimmen, denn dieRegierung auf einen jeden ausübt.

Diese wirv auf solche Weise von keinem Staatsgenoffenmehr fordern, als sie vernünftigerweise von ihm erwartenkann. Sie wird sich vor allem bemühen, den Nutzen desEinzelnen mit dem des Staats übereinstimmend zu machen,woraus die Folge entstehen wird, da) jene alles aus ietenwerden, um diesen zu befördern, weil der rhre nur einTheil von ihm ist.

Wenn im Gegensatz, die Regierung wie eine liebloseStiefmutter überall nur sich berücksichtigt, so wird sie dieGemüther der Unterthanen von sick abwendig machen unddiele die Sicherheit ihrer Rechte, die Unterstützung ihrerZwecke, die Gewahre ihres Wohlstands nothwendigerweisenur dadurch zu befördern glauben, daß sie sich in sich zu-rückziehen.

Durch einen edlen Wetteifer wirb die Regierung jeneGlut für Ruhm, jene Zuneigung für das Varerland unter-halten, welche den guten Krieger bewahren.

*) Wohl waren einige Staatswirthe von diesem Geiste beseelt,aber wie viele Terrays giebt es gegen eine» Coldert.

Uebrigens bezieht sich meine Bemerkung auf oic Ver-walter niedern Grabes, welchen dieser Antrieb mehr fremd ist.